Vom 05. bis 14. Juni besuchte eine zehnköpfige deutsche Richterdelegation aus Berlin und Brandenburg die Autonome Region Innere Mongolei und die Provinz Shandong. Damit wurde die bereits seit 2013 bestehende Partnerschaft zwischen den Gerichten der beiden deutschen Bundesländer und der beiden chinesischen Provinzen vertieft.
Zu Beginn der Reise wurde die deutsche Richterdelegation beim Obersten Volksgericht in Beijing empfangen. Einen ersten Einblick in den Stand der Digitalisierung der chinesischen Justiz erhielt die Delegation durch den Besuch des dortigen IT-Zentrums.
Von Beijing aus reiste die Delegation nach dem Hinggan-Bund der Autonomen Region Innere Mongolei. Beim Mittleren Volksgericht des Hinggan-Bundes wurde die Delegation von Frau Na Lan, Präsidentin des Mittleren Volksgerichts des Hinggan-Bundes, begrüßt. In einem ersten Workshop wurde das Thema „einstweiliger Rechtsschutz im familienrechtlichen Verfahren und im Zivilverfahren“ lebhaft erörtert. Sodann besuchte die Delegation die Stadt Arxan. Beim Unteren Volksgericht der Stadt Arxan konnte die Delegation einer mündlichen Verhandlung in einem Zivilverfahren beiwohnen und anschließend mit dem zuständigen Richter über das Verfahren diskutieren.
In der Provinz Shandong besuchte die Delegation zuerst das Obere Volksgericht in der Provinzhauptstadt Jinan. Nach der Begrüßung durch Herrn Wu Jinbiao, Vizepräsidenten des Oberen Volksgerichts der Provinz Shandong, tauschten sich die deutschen Delegationsteilnehmer mit ihren chinesischen Richterkollegen über Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, im Strafverfahren und im sozialgerichtlichen Verfahren aus. Ein weiteres Thema der Workshops war die verwaltungsrechtliche Verbraucherklage auf Offenlegung von Informationen. Von Jinan reiste die Delegation weiter in die Stadt Jining, Heimat von Konfuzius. Dort besuchte die Delegation das Mittlere Volksgericht und diskutierte mit den chinesischen Richterkollegen über die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherrechten. Schwerpunkte der Diskussion lagen auf dem Rechtsschutz bei Internetkaufverträgen und auf den Verbraucherrechten im sogenannten Abgasskandal.