Vom 18. bis 26. Juli 2016 besuchte eine zehnköpfige chinesische Richterdelegation Baden-Württemberg. Die Delegation umfasste, neben Vertretern des Obersten Volksgerichts der VR China und des Oberen Volksgerichts der Provinz Henan, erstmals auch Vertreter der Oberen Volksgerichte der Provinzen Hebei und Jiangsu, auf welche die bisherige Partnerschaft zwischen dem Oberen Volksgericht Henan und dem Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen des Besuchs ausgedehnt wurde.
Zu Beginn der Reise wurde die Delegation beim Oberlandesgericht Stuttgart sowie bei der Robert Bosch Stiftung empfangen. Eine besondere Ehre für die Delegation war eine offizielle Begrüßung durch den baden-württembergischen Minister der Justiz und für Europa, Herrn Guido Wolff. Im Mittelpunkt der Delegationsreise stand der fachliche Austausch mit deutschen Kollegen in Workshops an baden-württembergischen Gerichten. Ein erster Schwerpunkt des Besuchs war der Beschleunigungsgrundsatz im Zivil- und im Strafverfahren, der in Workshops beim Oberlandesgericht Stuttgart und beim Landgericht Stuttgart diskutiert wurde. Auf großes Interesse stieß dabei das sogenannte „Stuttgarter Modell“, mit dem die beschleunigte Verhandlung in Zivilsachen erreicht wird. Besuche einer mündlichen Verhandlung in einer Zivilsache am Landgericht Stuttgart und einer Hauptverhandlung in einer Strafsache am Amtsgericht Stuttgart verdeutlichten die praktische Umsetzung dieses Grundsatzes. Beim Amtsgericht Tübingen und beim Landgericht Ulm stand dann das Insolvenzverfahren im Zentrum der fachlichen Workshops. Die Delegation tauschte sich dazu mit Insolvenzrichtern, Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern und einem Insolvenzverwalter aus und verschaffte sich so einen umfassenden Überblick über die deutsche Rechtslage und -praxis. Grundlegenden Fragen des Zwangsvollstreckungsrechts waren weitere Workshops an den Landgerichten Ulm und Ellwangen gewidmet.