Im Rahmen einer seit 2016 bestehenden Partnerschaft besuchte eine Delegation von zehn Richterinnen und Richtern aus Hamburg vom 23. bis 29. Juni 2019 die chinesischen Provinzen Heilongjiang und Liaoning. Im Mittelpunkt dieses Besuchs standen Diskussionen und Workshops mit chinesischen Kolleginnen und Kollegen von den Oberen, Mittleren und Unteren Volksgerichten beider Provinzen. Als Thema des Austausches hatte die Delegation aus Hamburg den einstweiligen Rechtschutz gewählt. Die Diskussion konzentrierte sich auf drei Aspekte: vorläufiger Rechtsschutz gegen häusliche Gewalt, Besonderheiten des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzrechts, prozessrechtliche Anforderungen beim einstweiligen Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht sowie Anforderungen im Schiffarrestverfahren.
Die Delegation begann ihre Reise in der Provinz Heilongjiang. Am ersten Vormittag besuchte sie das Obere Volksgericht in der Provinzhauptstadt Harbin. In einem anschließenden ganztägigen Workshop diskutierten die deutschen und chinesischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den einstweiligen Rechtsschutz im Zivilrecht, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt und mit Blick auf Fallkonstellationen aus der Rechtspraxis. Am nächsten Tag besuchte die Delegation das Mittlere Volksgericht der Stadt Harbin. Dort fand ein Workshop über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vor Gericht statt, und zwar sowohl mit Blick auf Verfahrensbeteiligte als auch auf Richterinnen und Richter mit Handicap. Anschließend besuchte die Delegation den Behindertenverein der Provinz Heilongjiang und vertiefte dort ihre Einblicke in die Situation von Menschen mit Behinderungen in China.
Die zweite Hälfte ihres Besuchs verbrachte die Justizdelegation aus Hamburg in der Provinz Liaoning. Nach ihrer Ankunft in Shenyang besuchte die Delegation eine zivilrechtliche Hauptverhandlung vor einer Außenstelle eines Unteren Volksgerichts. Im Anschluss diskutierten deutsche und chinesische Richterinnen und Richter über die Unterschiede zwischen dem Zivilverfahren in beiden Ländern. Während der folgenden zwei Tage tauschten sich die deutschen Richterinnen und Richter mit ihren Kolleginnen und Kollegen am Oberen Volksgericht der Provinz Liaoning zum einstweilligen Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht sowie am Seegericht der Stadt Dalian zu Fragen des Schiffsarrests aus.
Gerichtsbesuche in beiden Provinzen ergänzten die Diskussionen zum einstweiligen Rechtsschutz durch praktische Einblicke in die chinesische Justiz.