Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation veranstaltete am 26. September 2024 in Peking in Zusammenarbeit mit dem Obersten Volksgericht der Volksrepublik China (Supreme People’s Court, SPC) einen Online-Dialog zum Thema „Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht“. Teilnehmer waren Richterinnen und Richter des 1. Zivilsenats des Obersten Volksgerichts und des Zweiten Mittleren Volksgerichts der Stadt Peking sowie zwei deutsche Experten.
Die Veranstaltung knüpfte an einen im Januar 2024 durchgeführten Online-Workshop zum gleichen Themenbereich, damals mit den Schwerpunkten „Erscheinungsformen der Diskriminierung“ und „Umgang der Arbeitsgerichte mit Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot“ an.
Herr Prof. Wolfgang Däubler, emeritierter Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen und Herausgeber eines Kommentars zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, behandelte in seinem Vortrag die Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot. Dabei ging es vor allem um Einzelheiten der hierzu in Frage kommenden Rechtsansprüche wie Verschuldensmaßstab, Inhalt der Ansprüche und Beweislastregeln.
Im zweiten Themenblock stellte Daniel Scherr von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eben diese Institution vor. Er ging im Rahmen seines Vortrages auf die wesentlichen Aufgaben, die Organisation und die Rechtsstellung der Behörde sowie auf die Vorgehensweise bei der Beratung von Betroffenen ein. Er verwies darauf, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weniger Kompetenzen und auch weniger Mitarbeiter habe als vergleichbare Institutionen in anderen europäischen Ländern.
Im Anschluss an die beiden Themenblöcke standen die beiden deutschen Experten innerhalb einer Diskussionsrunde für offen gebliebene Fragen zur Verfügung, an der sich die chinesischen Richterinnen und Richter mit großem Interesse beteiligten. Es ging dabei vor allem um Fragen zur Auslegung und zur praktischen Anwendung einzelner Regelungen des in Deutschland geltenden Allgemeinen Gleichheitsgesetzes. Diskutiert wurde aber auch darüber, ob eine Erweiterung der Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sinnvoll ist. So gibt es zum Beispiel Überlegungen, die Behörde auch als Schlichtungsstelle einzusetzen, um die durch die deutschen Arbeitsgerichte gebotenen Rechtsschutzmöglichkeiten zu ergänzen.
Als Fazit der Veranstaltung sollen im Interesse aller Teilnehmer auch in Zukunft weitere Workshops dieser Art durchgeführt werden, um eine einheitlichere Rechtsprechung zur Antidiskriminierung im chinesischen Arbeitsrecht zu erreichen und damit die Rechtsanwendung durch die chinesischen Gerichte effizienter und vorhersehbarer zu gestalten.