Am Mittwoch, den 26.01.2022, richtete das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation auf Anfrage der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses einen Online-Workshop zur Gesetzgebungstechnik aus. Neben den knapp zehn VertreterInnen von der Rechtsarbeitskommission nahmen an der halbtägigen Veranstaltung auch einige ProfessorInnen der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaft teil. Von deutscher Seite waren Herr Prof. Kluth, Universität Halle-Wittenberg und Richter des Landesverfassungsgerichts a.D., und Herr Israng, Richter am Sozialgericht, im Wege der Abordnung Referent am Bundesministerium der Justiz (BMJ), als Experten zur Gesetzgebungstechnik nach deutschem Verständnis online zugeschaltet.
Nach zwei kurzen Begrüßungsreden von deutscher und chinesischer Seite eröffnete Herr Prof. Kluth die Veranstaltung mit seinem Vortrag zu dem Vollzug von Bundesgesetzen in Deutschland und der Bedeutung von Einführungsgesetzen. Im Rahmen des ersten Teils seines Vortrags erläuterte er insbesondere auch die Funktionsweise und Bindungswirkung der in Deutschland als Instrumente zur Steuerung des Gesetzesvollzugs dienenden Verwaltungsvorschriften, Rechtsverordnungen und Anwendungshinweisen. Im Rahmen des zweiten Teils erläuterte er anschließend den Sinn und Zweck wie auch den Regelungsinhalt von Einführungsgesetzen. Der zweite Vortrag hatte das vom BMJ herausgegebene Handbuch der Rechtsförmlichkeit zum Gegenstand. Herr Israng gab hierbei einen kurzen Überblick über die in der Rechtsetzung des Bundes existierenden Gesetzes- und Verordnungstypen, indem er den TeilnehmerInnen der chinesischen Seite die entsprechenden Grundbegriffe und deren Abgrenzung erläuterte wie auch auf verschiedene Gesetzgebungstechniken einging.
Im Rahmen der sich an die beiden Vorträge anschließenden Diskussion erkundigten sich die chinesischen TeilnehmerInnen konkret zu einigen Passagen im Handbuch der Rechtsförmlichkeit, gaben den deutschen Experten einen Einblick in die Rechtslage in China und stellten Fragen sowohl zu Konsequenzen der Nichtbeachtung des Handbuchs wie auch zu der Situation des verspäteten Erlasses von Rechtsverordnungen.