Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation organisierte einen Online-Workshop zum Thema „Berufsbildungsgesetz“, an dem sechs Teilnehmer der Abteilung für Verwaltungsrecht der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses von der chinesischen Seite, zwei Experten aus Deutschland und einige Teilnehmer des Rechtsprogramms teilnahmen. Die Veranstaltung begann am 29. Oktober um 14:00 Uhr chinesischer Zeit und dauerte bis etwa 17:30. Die Veranstaltung fand im Besprechungsraum im fünften Stock des Tayuan DRC statt.
Zu Beginn gab es einige Eröffnungsworte durch den Programmleiter des Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation, GIZ, Dr. Marco Haase, und von Frau Yuan Jie, Abteilungsleiterin, Abteilung für Verwaltungsrecht der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses. Danach hielt Herr Harald Töltl, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereiches Berufsbildung, Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, Mannheim, seinen Vortrag zum deutschen Berufsbildungsgesetz. Dabei stellte er das Duale System in Deutschland vor und gab Beispiele aus der Praxis der deutschen beruflichen Ausbildung und der Arbeit der IHK. In der anschließenden Diskussion wurde Herr Töltl durch Frau Dr. Li Junmin, Akademische Rätin a. Z. am Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialpädagogik, Universität zu Köln, ergänzt. Die chinesische Delegation hatte Detailfragen zur Funktionsweise des Dualen Systems.
Nach der Diskussion gab es Schlussworte durch Herrn Norbert Feige vom Rechtsprogramm und durch Frau Yuan Jie.