Am 11. Dezember 2017 veranstaltete das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation gemeinsam mit dem Umweltkomitee des Nationalen Volkskongresses einen Workshop zum Kreislaufwirtschaftsrecht. Teilnehmer auf chinesischer Seite waren Herr LU Hao, Präsident des Umweltkomitees, Herr WANG Qingxi, Vizepräsident des Umweltkomitees und Herr PU Changcheng, Mitglied des Umweltkomitees. Außerdem nahmen Herr ZHAI Yong, Leiter der Abteilung für Gesetzesentwürfe des Komitees und zahlreiche weitere Experten teil. Das Umweltkomitee des Nationalen Volkskongresses, dem Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses angehören und das von einem eigenen Expertenstab unterstützt wird, bereitet die Entscheidungen des Ständigen Ausschusses oder der Vollversammlung vor. Gegenstand des eintägigen Workshops waren die Erfahrungen mit dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anlass des Workshops war die geplanten Novelle des chinesischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes („Circular Economy Promotion Law of the People’s Republic of China“). Als Mangel des bisherigen Gesetzes wird angesehen, dass das gegenwärtige Gesetz ausschließlich Regelungen zum Ressourcenkreislauf aufstellt. Unberücksichtigt bleibt jedoch, dass – bisher unvermeidlich – Ressourcen als Abfälle aus dem Kreislauf ausscheiden. Es fehlen deshalb im Kreislaufwirtschaftsgesetz Regelungen zur Abfallbeseitigung.
Auf Einladung des Rechtsprogramms erläuterten die deutschen Experten, Prof. Dr. Walter Frenz von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und Prof. Dr. Michael Kotulla von der Universität Bielefeld, ausgewählte Fragen des deutschen Kreislaufwirtschaftsrechts. Insbesondere widmete sich der Workshop der gesetzlichen Systematik, das heißt Inhalten, Zielen und Grundsätzen des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sowie den Komplexen Abfallrecycling, Abfallsortierung, Extended Producer Responsibility, ökonomische Anreizsysteme, Green Design und Verwertung gebrauchter Waren. Dabei zogen die Experten immer wieder auch Vergleiche zum chinesischen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Im Anschluss an die Vorträge der Experten stellten die Mitglieder des Umweltkomitees kritische Nachfragen, unter anderem zum Begriffsverständnis von „Kreislaufwirtschaft“, zur Gebührenberechnung, der Organisation der Mülltrennung und zum Gebrauchtwarenmarkt in Deutschland. Die Fragerunden mündeten in lebhafte und kontroverse Diskussionen über das geplante Reformvorhaben der chinesischen Seite.
Der Workshop, der die erste Veranstaltung des Rechtsprogramms in Kooperation mit dem Umweltkomitee war, stieß bei den Teilnehmern des Umweltkomitees auf sehr positive Resonanz; das Umweltkomitee regte deshalb den Erfahrungsaustausch in weiteren umweltrelevanten Bereichen an.