In China sind zahlreiche Gemeinden hochverschuldet und leiden unter mangelnden Einnahmen. Die chinesische Führung versucht daher, die öffentliche Verschuldung, insbesondere der Lokalregierungen, unter Kontrolle zu halten, und erwägt eine Grundsteuer einzuführen, um die Finanzkraft der Gemeinden zu stärken. Aus diesem Grund ist die Haushaltsarbeitskommission (Budget Affairs Commission, BAC) des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der VR China an der verfassungsrechtlichen Schuldbremse des deutschen Grundgesetzes interessiert sowie an der vor kurzem in Deutschland reformierten Grundsteuer, deren Einnahmen den Gemeinden zufließen.
Gemeinsam mit der Haushaltsarbeitskommission organisierte deshalb das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der Zeit vom 21. bis zum 24. Mai 2025 eine Fachinformationsreise zum Thema Staatsverschuldung und Grundsteuer. Die sechsköpfige Delegation wurde geleitet von Vizeminister HE Chengjun, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Haushaltsarbeitskommission.
Am 21. Mai stellte Dr. Marco Haase, Leiter des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation der GIZ, den Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland vor und berichtete über die Schuldensituation in Deutschland. Herrn Sebastian Klöppel, Referent für Wohnungswesen beim Deutschen Städtetag, dem Spitzenverband der deutschen Städte, erläuterte anschließend den sozialen Wohnungsbau in Deutschland. Er berichtete über die Struktur des deutschen Wohnungsmarktes, der sich durch die hohe Quote an Mietwohnung erheblich vom chinesischen Wohnungsmarkt unterscheidet, und erläuterte den Grundgedanken des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland: Die öffentliche Hand gewährt günstige Darlehen und Zuschüsse zum Bauen, dafür gewährt der Investor für die Laufzeit des Darlehens günstige Mieten für Menschen mit geringem Einkommen. Das Thema war für die Delegation besonders wichtig, weil China verhindern will, dass die Einführung einer Grundsteuer die Wohnkosten gerade für einkommensschwache Personen in die Höhe treibt.
Im Bundesministerium der Finanzen berichteten Dr. Elke Baumann, Leiterin der Unterabteilung für Grundsatzfragen Finanzpolitik, über die Reform der Schuldbremse. Herr HE Chengjun stellte im Gegenzug die aktuelle Entwicklung der öffentlichen Verschuldung in der VR China vor. Im Anschluss führte die Delegation ein Fachgespräch mit Herrn Prof. Dr. Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, zur Reform der Schuldbremse aus verfassungsrechtlicher Sicht. In der Diskussion ging es beispielsweise um die Fragen, wie die neue Verschuldungsmöglichkeit der Bundesländer zwischen den Ländern aufgeteilt wird und welche Vor- und Nachteile eine verfassungsrechtliche Begrenzung der Verschuldung durch numerische Kriterien gegenüber einer Begrenzung durch wertende Begriffe hat.
Am Abend empfing der Bundestagsvizepräsident, Herr Omid Nouripour, die Delegation im Bundestag. Herr Nouripour und Herr He sprachen sich gegen Protektionismus und für eine Intensivierung des parlamentarischen Austausches aus.
Am Vormittag des 22. Mai besuchte die Delegation das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus. Herr Rüdiger Schmittberg, Vizepräsident des Finanzgerichts, sowie Frau Vorsitzende Richterin Prof. Dr. Susanne Tiedchen, Herrn Richter Dr. Marius Schumann und Frau Richterin Dr. Katarina Günther stellten die deutsche Finanzgerichtsbarkeit und die ersten Streitigkeiten im Grundsteuerrecht vor. In der Diskussion wollte die Delegation beispielsweise wissen, welche Erfolgsaussichten Klagen vor dem Finanzgericht hätten, welche Rechtsgebiete besonders streitanfällig seien und welche Qualifikation Laienrichter vorweisen müssten.
Am Nachmittag empfing Herr Staatssekretär Sebastian Hecht die Delegation im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen in Dresden. Frau Dr. Ute Röder, Leiterin des Referats für Umsatz- und Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern, und Herr Thomas Weihermüller, Leiter des Steuer- und Stadtkassenamts der Landeshauptstadt Dresden, stellten die Grundsteuer in Sachsen vor. Frau Röder und Herr Weihemüller erläuterten insbesondere das Bundesmodell für die Berechnung der Grundsteuer und die Abweichungen des Freistaats Sachsen von diesem Bundesmodell.
Im Finanzamt I der Stadt Leipzig hieß Herr Christian Holzhey, Leiter des Finanzamts, die Delegation am 23. Mai willkommen. Frau Eternach und Herr Semm, Mitarbeiter des Finanzamtes, berichteten über die umfangreiche Vorbereitung für die erstmalige Erhebung der Grundsteuer gemäß der reformierten Grundsteuergesetzgebung. Sie stellten die internen Schulungen des Personals sowie die Informationskampagnen für die Öffentlichkeit vor. Darüber hinaus erläuterten sie die einzelnen Faktoren, die für die Ermittlung des Grundsteuerwertes relevant sind, und gingen zum Schluss noch auf typische Einspruchsbegründen der Bürger ein.
Am Nachmittag stellte Herr Prof. Dr. Marc Desens, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig, die deutsche Abgabenordnung als zentrale Regelung des allgemeinen Steuerrechts vor. Er erläuterte insbesondere das Verhältnis der Abgabenordnung zu den Einzelsteuergesetzen, erörterte die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Abgabenordnung vor, die darauf zielt, den wahren wirtschaftlichen Sachverhalt zu ermitteln, der von der zivilrechtlichen Rechtslage abweichen kann, und stellte den Steuerverwaltungsakt als die zentrale Handlungsform der Finanzbehörden vor. In der anschließenden Diskussion ging es um das Verhältnis zwischen Abgabenordnung und Grundgesetz sowie um die Frage, inwieweit die Digitalisierung eine Reform des Steuerrechts erforderlich macht.
Die intensiven Fachgespräche zur Begrenzung der Staatsverschuldung und zur reformierten Grundsteuer in Deutschland gaben der Delegation zahlreiche Anregungen für die eigenen Bestrebungen, in China die öffentlichen Finanzen im Begriff zu halten und keine Risiken für die globale Finanzstabilität entstehen zu lassen.

