Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ organisierte und begleitete vom 23. bis 30. Juni 2019 eine Fachinformationsreise zum Recht des geistigen Eigentums für fünf Lehrkräfte der Nationalen Richterakademie sowie für einen Richter nach Deutschland und in die Schweiz. Unter der Leitung von Herrn Dr. LYU Kunliang, Vizepräsident der Nationalen Richterakademie, besuchte die Delegation Institutionen in München, Berlin und Genf und führte dort Fachgespräche zum Recht des geistigen Eigentums. Fälle aus diesem Rechtsgebiet beschäftigen die chinesichen Gerichte seit einiger Zeit in zunehmendem Maße.
Den Auftakt bildete der Besuch beim Bundespatentgericht in München, wo nach der Begrüßung durch die Präsidentin des Gerichts, Frau Beate Schmidt, die Arbeit des zweitgrößten deutschen Bundesgerichts vorgestellt wurde, dessen Senate sich – in Deutschland einzigartig – aus juristischen und technischen Richtern zusammensetzen. Beim anschließenden Besuch des Deutschen Patent- und Markenamtes standen die Verfahren zur Erteilung von Patenten und zur Eintragung von Marken im Mittelpunkt der Diskussion. Ein weiterer Termin am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb behandelte den Schutz des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene und bot zugleich einen Überblick über die Forschungsarbeit und das Nachwuchsprogramm des Instituts.
In Berlin ging es beim Besuch des Kammergerichts um den Schutz des geistigen Eigentums in der Praxis der deutschen Gerichte. Zugleich erhielten die Teilnehmer einen Überblick über den Gerichtsaufbau und die unterschiedlichen Instanzenzüge in Deutschland. Es folgte ein Termin bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Anti-Diskriminierung, der zum einen das deutsche Urheberrecht, zum anderen die Aus- und Fortbildung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zum Inhalt hatte.
Beim Besuch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wurden der Delegation die Maßnahmen zur Harmonisierung des Urheberrechts auf europäischer Ebene vorgestellt, insbesondere die vor kurzem verabschiedete Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union.
Den Abschluss der Reise bildeten zwei Termine in Genf. Beim Anwaltsverband des Kantons Genf lernte die Delegation das Thema aus anwaltlicher Sicht kennen. Dabei wurden die Parallelen, aber auch die Unterschiede zwischen dem schweizerischen und dem deutschen Recht deutlich. Beendet wurde das Programm mit einem Besuch bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Dort ging es um die Entwicklung des Rechts des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene. Dieses Rechtsgebiet gewinnt im Zuge der fortschreitenden Globalisierung und Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Die WIPO trägt durch durch die Organisation von Schiedsgerichts- und Mediationsverfahren zur Beilegung von internationalen Rechtsstreitigkeiten bei.