Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ organisierte und begleitete vom 10. bis 17. Mai 2019 eine Fachinformationsreise zum Thema Ordnungswidrigkeitenrecht für sechs Beamte der Verwaltungsrechtsabteilung der Rechtsarbeitskommission des Nationalen Volkskongresses nach Deutschland und Finnland. Unter der Leitung von Herrn ZHANG Guilong, Stellvertretender Direktor der Abteilung für Verwaltungsrecht der Rechtsarbeitskommission, besuchte die Delegation Institutionen in Berlin, München und Helsinki und nahm dort Fachgespräche zum Recht der Ordnungswidrigkeiten wahr. Hintergrund der Reise ist die angestrebte Reformierung des aus dem Jahr 1996 stammenden chinesischen Verwaltungssanktionsgesetzes.
In München nahm die Delegation Termine mit dem Kreisverwaltungsreferat sowie mit Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Polizeiverwaltungsamt wahr. Die Referenten stellten das behördliche Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die Grundsätze des Einspruchsverfahrens und der anschließenden gerichtlichen Überprüfung des Bescheides vor. Darüber hinaus wurde die Sonderrolle der Staatsanwaltschaften bei Wirtschaftsordnungswidrigkeiten und -straftaten eingehender diskutiert.
Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wurde der Delegation neben der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht auch die Abgrenzung zwischen beiden Rechtsgebieten in der Praxis vorgestellt. Es folgte ein Termin an der Humboldt-Universität zu den Grundbegriffen und Leitprinzipien des Ordnungswidrigkeitenrechts in Deutschland, wie beispielsweise das Verbot der Doppelbestrafung. Weitere Termine führten die Gruppe zur Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums in Berlin sowie zum Finanzamt für Strafsachen und Fahndung, in denen einzelne Aspekte des behördlichen Bußgeld- und Ermittlungsverfahrens vertieft wurden.
Den Abschluss der Reise bildeten zwei Termine in Helsinki. Zunächst konnte sich die Delegation beim Finnischen Innenministerium einen Überblick über das finnische Recht der Verwaltungssanktionen verschaffen. Das Ministerium hatte zudem Vertreter der Nationalen Polizeibehörde eingeladen, die der Delegation das behördliche Verfahren und Fragen der Sachverhaltsermittlung in der Praxis vorstellten. Anschließend folgte ein Termin an der Universität Helsinki zu den Grundprinzipien des Verwaltungssanktionsrechtes in Finnland sowie der Abgrenzung zum Strafrecht.