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Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation

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Home > Aktivitäten > Fachinformationsreise der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der VR China zu Gesetzesfolgenabschätzung und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gesetzgebung

Fachinformationsreise der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der VR China zu Gesetzesfolgenabschätzung und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gesetzgebung

Vom 28. Oktober bis zum 1. November 2024 organisierte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für eine Delegation der Rechtsarbeitskommission (LAC) des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses eine Fachinformationsreise nach Frankreich und Deutschland. Themen waren Gesetzesfolgenabschätzung und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gesetzgebung. Geleitet wurde die sechsköpfige Delegation von Herrn WANG Xiang, dem Leiter der Abteilung für Gesetzgebungsplanung. Ziel der Reise war, der Delegation zur Stärkung rechtsstaatlicher Standards Techniken für eine Verbesserung der Gesetzgebung zu vermitteln.

Das Programm begann in Paris mit einem Vortrag von Prof. Thibault Desmoulins vom Institut Michel Villey zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gesetzgebung in Frankreich. Prof. Desmoulins beschrieb insbesondere die Bemühungen Frankreichs der letzten Jahre, die Bürgerpartizipation an der Gesetzgebung – etwas durch sog. Bürgerräte – zu stärken.

Am Nachmittag stellte Daniel Trnka von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Empfehlungen seines Hauses zur Gesetzesfolgenabschätzung (regulatory impact assessment, RIA) vor. Diskutiert wurde insbesondere, welche Institutionen am besten geeignet sind, die Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, und wie qualitative Kriterien als Kosten quantifiziert werden können.

Am zweiten Tag stellte in der Bayerischen Staatskanzlei in München – nach einer Begrüßung durch Kathrin Lesiak – Herr Dr. Andreas Stegmann, Referat Landesgesetzgebung und Normprüfung, das Gesetzgebungsverfahren in Bayern sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Staatsregierung vor. Auf besonderes Interesse stieß die Möglichkeit der Volksgesetzgebung durch Volksentscheid.

In Berlin präsentierte Herr Dr. Marco Haase, Leiter des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation der GIZ, den Staatsaufbau und das Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Er erläuterte insbesondere anhand von konkreten Beispielen, wie die Gesetzesfolgenabschätzung Eingang in die Begründung von Gesetzesentwürfen der Bundesregierung findet.

Alexander J. Herrmann, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin und Mitglied des Rechtsausschusses, erläuterte anschließend die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung am Berliner Gesetzgebungsverfahren und Wege der Einbindung von Bürgern in den Gesetzgebungsprozess.

Thomas Hadamek, Leiter der Unterabteilung Parlamentsdienste im Deutschen Bundestag, sprach über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Gesetzgebung im Bundestag. Er stellte insbesondere neue Formen der Beteiligung vor, wie die Veröffentlichung von Referentenentwürfen und Stellungnahmen von eingeladenen Verbänden auf einer Online-Plattform sowie die Beteiligung von Bürgerräten. Herr Wang Xiang berichtete, dass der Nationale Volkskongress 2014 Kontaktbüros vor allem in regionalen Volkskongressen zur Stärkung der Bürgerbeteiligung bei der Gesetzgebung eingerichtet hat.

Am Donnerstag stellte Frau Rechtsanwältin Dr. Veronika Denninger, LL.M, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Aufgaben der BRAK vor. Die Rechtsanwältin Julia von Seltmann erläuterte im Anschluss am Beispiel der BRAK die Rolle der Verbände bei Gesetzgebungsverfahren. Sie betonte insbesondere, dass die BRAK auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene die Interessen der deutschen Anwaltschaft vertritt, indem sie unter anderem Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungen abgibt. Sie spreche dabei Empfehlungen aus und setze sich für die Wahrung der Interessen der Anwaltschaft ein.

Prof. Dr. Hans Hofmann, Ministerialdirektor a. D., berichtete über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei dem Entwurf von Gesetzen durch die Bundesregierung und erläuterte die Zusammensetzung und die Aufgaben des Normenkontrollrates. Die Öffentlichkeit in Deutschland habe keine institutionalisierte Möglichkeit, Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorhaben oder im Gesetzgebungsvorfahren selbst abzugeben. Ein Mechanismus zur Berücksichtigung der Meinung der Bürger und Bürgerinnen sei in Deutschland eben noch nicht etabliert. Der Auftrag des Normenkontrollrates bestehe lediglich darin, die Gesetzentwürfe der Bundesregierung daraufhin zu überprüfen, ob die Kosten nachvollziehbar sowie methodisch korrekt dargestellt sind, ob praxistauglichere Alternativen existieren und ob die Ministerien bei der Erstellung der Gesetzestexte von Anfang an eine digitale Umsetzung berücksichtigt haben.

Am letzten Tag referierten Frau Dr. Regina Frey, Leiterin des Bereiches „Wissen, Beratung und Innovation“ der Bundesstiftung Gleichstellung und Frau Dr. Jana Hertwig, LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundesstiftung, über den Gleichstellungs-Check durch die Bundesstiftung Gleichstellung bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen. Sie stellten vor, wie auf der Grundlage der Arbeitshilfe „Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geprüft wird, inwiefern die Geschlechtergerechtigkeit in Gesetzesentwürfen verbessert werden kann. Die Diskussion betraf u.a die Fragen, wie im Sinne des Gendermainstreamings die Relevanz eines Gleichstellungschecks auch bei Gesetzesentwürfen festgestellt werden kann, die nicht ausdrücklich Fragen der Geschlechtergerechtigkeit betreffen.

Abschließend stellte Prof. Dr. Gottfried Konzendorf von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer die Gesetzesfolgenabschätzung in Deutschland vor und erörterte methodische Ansätze zur Evaluierung von Gesetzesvorhaben. Er unterschied zwischen der prospektiven, der begleitenden und der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung und erläuterte Instrumente wie Planspiele oder Reallabore.

Die Delegationsreise zeigte der Delegation die unterschiedlichen Formen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gesetzgebung (Volksentscheide, Bürgerräte, Kontakte zu Abgeordneten, Beteiligung von Verbänden etc) und den Nutzen der Gesetzesfolgenabschätzung zur Verbesserung der Qualität von Gesetzen. Die Gespräche zeigten auch, dass bereits die Gesetzesfolgenabschätzung eine Beteiligung der Öffentlichkeit verlangt, da nur so die Folgen der Gesetze für die Betroffenen richtig eingeschätzt werden können.

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