Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ führte in der Zeit vom 4. bis 10. September 2019 eine Delegation der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses auf eine Fachinformationsreise zum Thema verfassungsrechtliche Normenkontrolle nach Deutschland und Italien. Unter der Leitung von Herr Liang Ying, Leiter der Abteilung für Gesetzesprüfung und –registrierung, führte die zehnköpfige Delegation Fachgespräche bei Institutionen in Berlin, Karlsruhe, Stuttgart und Rom. Hintergrund der Reise ist das Ziel des Volkskongresses, die Mechanismen zur verfassungsrechtlichen Normenkontrolle in China zu verbessern. Gegenwärtig ist die Abteilung für Gesetzesprüfung und –registrierung der Rechtsarbeitskommission des Nationalen Volkkongresses für diese Aufgabe federführend zuständig.
Der erste Termin führte die Delegation ins Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Hier erläuterte Herr Dr. Heitland, Leiter des Referats Verfassungsrecht und Staatsorganisation, die Überprüfung von Gesetzesentwürfen auf Verfassungsmäßigkeit durch das BMJV und stellt den Prüfungsmaßstab an konkreten Beispielen dar. Beim Besuch des Bundestages empfingen Frau Kerstges, Mitarbeiterin des wissenschaftlichen Dienstes, und Frau Dr. Schultheiß aus dem Sekretariat des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz die Delegation. Bei beiden Terminen diskutierten die Delegation und die Experten, inwiefern dem Parlament die Aufgabe zukommt, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen sicherzustellen. Im Wissenschaftskolleg zu Berlin führte die Delegation ein Gespräch mit Prof. Dr. Grimm, Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Grimm erläuterte die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im politischen System Deutschlands und den Prüfungsmaßstab, den das Bundesverfassungsgerichts bei der Überprüfung von Gesetzes anlegt.
Im Rahmen des Besuches beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe empfingen Herr Dr. Jacob, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Präsidenten des BVerfG und Richter am Verwaltungsgericht, sowie seine Kollegen Dr. Rolfsen und Dr. Dittricht die Delegation. Sie stellten insbesondere die internen Abläufe des Bundesverfassungsgerichts bei der Überprüfung von Rechtsnormen auf die Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht dar.
Den Abschluss der Reise in Deutschland bildete ein Termin beim Verfassungsgerichtshof des Landes Baden Württemberg in Stuttgart. Herr Dr. Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, erläuterte die Verfahren und Grundsätze der Überprüfung von Landesgesetzen auf die Vereinbarkeit mit der Landesverfassung sowie das Verhältnis des Landesverfassungsgerichts zum Bundesverfassungsgericht.