In der Zeit vom 22. bis 29. Mai 2016 führte das Deutsch-Chinesischer Programm Rechtskooperation eine fünfköpfige Delegation des Obersten Volksgerichts der Volksrepublik China auf eine Fachinformationsreise nach Deutschland und Frankreich. Die Mitglieder der Delegation sind als Richter des Obersten Volksgerichts an der gegenwärtigen Neufassung des allgemeinen Teils des Zivilrechts beteiligt und wollten sich auf der Reise über aktuelle Entwicklung zu Fragen der Vormundschaft, des Geistigen Eigentums und der Rechtsgeschäftslehre informieren. Die Delegation besuchte die Ludwig-Maximilian-Universität München, das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, das Oberlandesgericht München, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das französische Justizministerium sowie die Cour de Cassation in Paris und führte mit den dortigen Wissenschaftler, Richtern und Verwaltungsbeamten ausführliche Fachgespräche.