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Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation

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Home > Aktivitäten > Fachinformationsreise zu aktuellen Reformüberlegungen zum Straf- und Strafprozess-recht der Delegation der Obersten Volksstaatsanwaltschaft der VR China nach Deutschland und Frankreich

Fachinformationsreise zu aktuellen Reformüberlegungen zum Straf- und Strafprozess-recht der Delegation der Obersten Volksstaatsanwaltschaft der VR China nach Deutschland und Frankreich

Vom 23. bis 28. Oktober 2024 besuchte eine hochrangige chinesische Delegation, darunter Vertreter der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, Deutschland und Frankreich, um Strafrecht und Justizsystem in Deutschland und Frankreich besser kennenzulernen. Die Reise beinhaltete Vorträge, Besichtigungen und Fachgespräche und bot der Delegation so die Gelegenheit, tiefere Einblicke in die Funktionsweise der deutschen Justiz zu gewinnen und sich über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu informieren.

Hintergrund:

Im Fokus der Fachinformationsreise mit der Obersten Staatsanwaltschaft der VR China stand der Umgang mit „geringfügigen“ bzw. nach deutschem Verständnis mittelschweren Straftaten. Hintergrund ist, dass diese in China einerseits von 54,4% im Jahr 1999 auf 83,2% im Jahr 2020 angestiegen und damit heute die Mehrzahl der Strafsachen in China ausmachen. Andererseits werden in China in der Regel Freiheitsstrafen ausgesprochen, die nur selten zur Bewährung ausgesetzt werden, während Geldstrafen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Fachinformationsreise leistete einen Beitrag zum Verständnis der Delegierten vom deutschen und europäischen Straf- und Strafprozessrecht und dem individuellen Rechtsschutz von Strafverfolgten. Weitere Themen umfassten das System der Vorstrafentilgung, das Zusammenspiel zwischen strafrechtlichen Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten, den Einsatz von Zwangsmaßnahmen im Strafprozess (insb. Untersuchungshaft) sowie die Einstellung des Strafverfahrens und die Verständigung im Strafprozess, die sich teilweise wesentlich vom chinesischen Straf- und Sanktionssystem unterscheiden und damit als Inspiration für zukünftige Reformüberlegungen dienen können. Zudem wurden Fragen zur fachlichen und organisatorischen Struktur der Staatsanwaltschaften in Deutschland und deren Beziehung zu den Polizeibehörden erörtert.

Um das Verständnis des deutschen und europäischen Strafrechts zu fördern und einen Beitrag zur Verbesserung des chinesischen Strafsystems zu leisten, organisierte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2024 eine Fachinformationsreise zu dem Thema. Der hochrangigen Delegation unter der Leitung von Herrn GUO Lixin gehörten fünf Fach- und Führungskräfte von Forschungsabteilungen der Obersten Volksstaatsanwaltschaften und lokaler Volksstaatsanwaltschaften an, die mit der Einbringung von Gesetzesinitiativen in den Reformprozess betraut sind.

Am 23. Oktober begann die Reise mit einem Vortrag von Prof. Dr. Weigend in Berlin zum Thema „Vergehen und Verbrechen nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB)“. Er sprach über die Unterschiede zwischen Vergehen und Verbrechen sowie aktuelle rechtliche Entwicklungen und Reformüberlegungen. Es wurden weitere Einzelheiten zu den Sanktionsmöglichkeiten für Vergehen, der aktuellen Anwendung von Freiheits- und Geldstrafen in Deutschland sowie den Grundlagen zur Festlegung der Höhe von Geldstrafen erklärt. Außerdem erläuterte Prof. Dr. Weigend den sanktionsrechtlichen Charakter von Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO und die Voraussetzungen für deren Anwendung.

Am Nachmittag desselben Tages folgte ein Vortrag der Berliner Amtsanwaltschaft mit den Referenten OStA Dr. Reiff, OStA Frau Faust und OAmtsA Herr Thiemer. Die Themen umfassten die Rolle und Aufgaben der Staats- und Amtsanwaltschaft sowie die Durchführung von Ermittlungen, insbesondere in Fällen der mittleren Kriminalität. Die Referenten gingen auf Vereinfachungen in Verfahren im Bereich der Massenkriminalität ein und erläuterten die Unterschiede zwischen Bagatelldelikten und schwerwiegenderen Straftaten. In der anschließenden Diskussion standen Fragen zu Vorstrafen, das Klageerzwingungsverfahren, Beschwerdemöglichkeiten gegen Verfahrenseinstellungen und die Bewertung der Arbeit von Staatsanwälten im Fokus.

Am 24. Oktober wurde die Delegation von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin empfangen. Nach kurzen Grußworten durch Herrn Khalil-Hassanain und Herrn GUO Lixin stellte Herr Khalil-Hassanain die organisatorische Struktur und die Aufgaben der BRAK vor. Er erläuterte die gesetzlichen Grundlagen des Anwaltsberufs, die Voraussetzungen für die Zulassung als Fachanwalt und die Besoldung von Rechtsanwälten in Deutschland. Prof. Dr. Gubitz ergänzte den Vortrag mit einem Überblick über aktuelle Entwicklungen im Strafrecht und Strafprozessrecht und sprach über die Pflichtverteidigung, das Verhältnis zwischen Strafverteidigern und Staatsanwälten sowie Eintragungen ins Bundeszentralregister und die daraus resultierenden Folgen für die Betroffenen.

Am darauffolgenden Tag besuchte die Delegation die Justizvollzugsanstalt (JVA) München. Herr Clemens Schmid, Regierungsdirektor und Leiter der JVA, führte die Delegation durch die Einrichtung und gab Einblicke in deren Verwaltung, Abteilungen und Geschichte. Schwerpunkte der Führung waren die Themen Sicherungsverwahrung, die Rechte von Strafgefangenen und die Resozialisierung von Tätern. Die Delegation konnte auch die Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsmöglichkeiten der Gefangenen besichtigen und erhielt Informationen zu psychologischer Betreuung und Therapiemaßnahmen.

Am Freitag, den 25. Oktober 2024, fand im Justizpalast München ein fachlicher Austausch statt, der sich mit zentralen Themen des deutschen Strafrechts befasste. Herr Martin Reinhard, Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag über das Verhältnis zwischen strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten und dem Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) und ging dabei auf aktuelle rechtliche und rechtspolitische Diskussionen ein. Im Anschluss referierte Frau Richterin Dr. Marie-Theres Hess, Bayerisches Staatsministerium der Justiz, über das System der Tilgung von Vorstrafen in Deutschland, auch unter dem Aspekt der Resozialisierung von Straftätern aus Sicht der Gerichte. Nach einer kurzen Pause diskutierten Herr Max Boxleitner, Richter am Amtsgericht München, und Herr Dr. Stefan Kreuzer, Staatsanwalt in München, über das Verfahren der Verständigung gemäß § 257c StPO. Hierbei wurde das Instrument der Verständigung nicht nur als effektives Mittel zur Verfahrensbeschleunigung beleuchtet, sondern auch als ein Instrument zur Sicherstellung rechtsstaatlicher Transparenz und Fairness im Strafprozess hervorgehoben. Die Veranstaltung bot der Delegation die Gelegenheit, mehr über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen des Strafrechts zu erfahren.

Zum Abschluss der Reise erhielt die Delegation einen praktischen Einblick in die Arbeit der Staatsanwaltschaft durch Staatsanwalt Rad. Themen waren unter anderem die Organisation der Staatsanwaltschaften und ihre Zusammenarbeit mit der Polizei. Herr Rad erläuterte dabei detailliert, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland als sogenannte „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ fungiert und die Ermittlungen leitet, während die Polizei als ausführendes Organ tätig ist. Dabei betonte er die enge und gleichzeitig klar abgegrenzte Zusammenarbeit: Die Polizei ist verpflichtet, gemäß den Vorgaben der Staatsanwaltschaft zu ermitteln, hat jedoch auch einen Ermessensspielraum bei der Durchführung operativer Maßnahmen. Herr Rad ging ebenfalls auf die Rollenverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft, die Zuständigkeiten von Ermittlungsrichtern sowie die Beschwerdemechanismen innerhalb der Staatsanwaltschaft ein. Abschließend wurde diskutiert, wie die Kommunikationswege zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft optimiert werden können, um Effizienz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Im Anschluss reiste die Delegation weiter nach Frankreich. Der Aufenthalt in Paris begann mit einem Treffen im Büro der Rechtsanwaltkanzlei „Clifford Chance“ mit Senior Counsel Frau Colletier. Frau Colletier stellte ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bereich der Streitbeilegung und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsanwälten und Staatsanwälten im Bereich der Wirtschaftskriminalität in Frankreich vor.

Am zweiten Tag in Paris besuchte die Delegation die Rechtsanwaltkanzlei „Gaillard Banifatemi Shelbaya Disputes“. Der ehemalige Präsident der Strafkammer des Pariser Berufungsgerichts, Herr Régis de Jorna, stellte den Umgang mit mittelschweren Straftaten in Frankreich vor. Hierbei stand vor allem die Abgrenzung zwischen geringfügigen, mittelschweren und schweren Straftaten sowie die Tilgung von Vorstrafen und Sanktionen für geringfügige und mittelschwere Straftaten nach französischem Strafrecht im Fokus. Sie wurden der Delegation ausführlich erläutert. Am Nachmittag traf die Delegation die Rechtsanwältin und ehemalige Staatsanwältin Frau Safya Akorri. Im Rahmen des Vortrags von Frau Safya Akorri erhielt die Delegation insbesondere Einblicke in das System der französischen Staatsanwaltschaft sowie eine Einführung in die Strafbarkeitsvoraussetzungen der Trunkenheit im Verkehr und die Anwendung der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen nach französischem Strafprozessrecht.

Wir bedanken uns bei allen beteiligten Personen und Organisationen sehr herzlich für die Gastfreundschaft und für die von großer Sachlichkeit und Fachkompetenz geprägten Diskussionen.

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