Vom 07. bis zum 13. Juni 2017 führte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation eine Delegation der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der VR China auf eine Fachinformationsreise zum Thema Arbeitsrecht. Stationen der Reise waren Hamburg, Berlin, Bern und Zürich. Die Delegation bestand aus sechs Beamten der Sozialrechtsabteilung und wurde von Herrn Zhang Yong, Vize-Direktor der Rechtsarbeitskommission, geleitet. Ziel der Reise war es, einen Einblick in die Grundlagen und aktuellen Entwicklungen des deutschen und des Schweizer Arbeitsrechts zu erlangen, der Impulse für die geplante Revision des chinesischen Arbeitsrechts setzen kann.
In Deutschland besuchte die Delegation das Landesarbeitsgericht Hamburg, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Deutschen Gewerkschaftsbund, die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände sowie die Personalabteilung der Bayer AG und führte mit den dortigen Experten Fachgespräche zur Durchsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen, des Kündigungsschutzes, der außergerichtlichen Streitbeilegung, der Arbeitnehmerüberlassung und des Kollektivarbeitsrechts.
In der Schweiz traf die Delegation Stände- und Nationalräte der Schweizer Bundesversammlung und führte Gespräche mit Vertretern des Schweizer Bundesamts für Justiz und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Im Zentrum standen hier die Maßnahmen zur Förderung von mittleren und kleineren Unternehmen, das Kündigungsrecht sowie die Regelungen zur Sicherstellung der Entgeltzahlung. In Zürich referierte Prof. Jean-Fritz Stockli von der Universität Basel über die Besonderheiten des Schweizer Arbeitsrechts.
Auf der Reise stießen bei der Delegation das Modell der Sozialpartnerschaft und die Rolle der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im Rahmen der Tarifautonomie auf besonderes Interesse.