Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ organisierte und begleitete in der Zeit vom 28. November bis zum 6. Dezember 2017 eine Fachinformationsreise für eine Abordnung der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der VR China zum Thema Familien- und Adoptionsrecht. Die sechsköpfige Delegation aus der Zivilrechtsabteilung der Kommission stand unter der Leitung von Herrn Yang Minglun, Senior Counsel bei der Rechtsarbeitskommission. Hintergrund der Reise ist die geplante Novellierung des Familien- und Adoptionsrecht in der Volksrepublik bis zum Jahr 2020. Das Fachprogramm führte die Delegation nach München, Berlin, Prag und Budapest.
Den Auftakt der Veranstaltung bildete ein Fachgespräch mit Herrn Professor Dr. Spickhoff von der LMU München zum Recht des Eheschlusses sowie der Rechte und Pflichten aus dem Eheverhältnis. Ein weiterer Fachtermin führte die Delegation zum Amtsgericht München, bei dem die Teilnehmer zunächst einer scheidungsrechtlichen Anhörung unter Leitung des Richters am Amtsgericht Dr. Schmid als Zuhörer beiwohnen und anschließend ihre zahlreichen Fragen zum Scheidungsrecht mit Dr. Schmid diskutieren konnten. Diesen lebensnahen (und seltenen) Einblick in die Durchführung einer Ehescheidung, die sich von der Praxis in China deutlich unterscheidet, empfanden die Delegierten als besonders beeindruckend. Direkt im Anschluss folgte ein Gespräch zu Fragen der Unterhaltspflicht und zur Praxis des Adoptionsrechts mit Frau Benesch sowie Herrn Veitenhansl, beide Abteilungsleiter und Richter am Amtsgericht München. Durch einen Fachtermin am Oberlandesgericht München konnten die Teilnehmer, nach der Begrüßung durch die Vizepräsidentin des Gerichts, Frau Dr. Schmid-Stein, das Unterhalts- und Kindschaftsrecht in der gerichtlichen Praxis mit zwei Richtern am Oberlandesgericht, Herrn Dr. Boie sowie Frau Dr. Meyer, diskutieren.
Der nächste Teil der Fachreise führte die Delegation nach Berlin zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Hier wurde sie von Frau Dr. Lindner empfangen und erhielt sodann von Herrn Dr. Meyer, Leiter des Referats für Familien- und Erbrecht, einen Überblick über das eheliche Güterrecht. Am Nachmittag schloss sich ein Fachgespräch zum Adoptionsrecht mit Frau Professor Dr. Dethloff, Leiterin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn, an. Die hier erlangten Kenntnisse konnten die Teilnehmer in einem Gespräch mit der Leiterin der Zentralen Adoptionsstelle der Länder Berlin und Brandenburg in Potsdam, Frau Otto, und deren Mitarbeiterin, Frau Schwieger, um Erfahrungen aus der Adoptionspraxis ergänzen. Den Abschluss der Veranstaltungen in Deutschland bildete ein Gespräch mit Frau Trierweiler, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, zu Fragen des Ehescheidungs- und Unterhaltsrecht aus anwaltlicher Perspektive.
Die Fachtermine in Prag führten die Delegation zunächst zum Justizministerium der Tschechischen Republik. Die Delegation wurde hochrangig von Frau Bellonova, Leiterin der Gesetzgebungsabteilung, sowie Frau Fiserova, Leiterin der Abteilung für Internationales Zivilrecht, empfangen. Es folgte ein Fachgespräch zum Familienrecht in Tschechien, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Güter- und Unterhaltsrecht sowie dem Umgang mit Scheinehen. Neben den vorgenannten Personen nahmen seitens des Justizministeriums noch Frau Hlinkova, Frau Rittichova, Frau Zavadilova, Herr Navratil sowie Frau Kadlecova an dem Gespräch teil. Das zweite Fachgespräch in Tschechien fand am Landgericht Prag mit Frau Dr. Svehlova, Vizepräsidentin des Gerichts, und zwei Richterinnen des Gerichts, Frau Dr. Boudová-Zverinová und Frau Kamenicka, statt. Hier konnten die Delegierten ihre Fragen zum Ehescheidungs- und Trennungsunterhaltsrecht mit erfahrenen Praktikern diskutieren.
In der letzten Station der Fachinformationsreise, Budapest, besuchten die Delegationsmitglieder die Curia, das oberste Gericht Ungarns. Hier hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, mit zwei Richtern, Frau Köves-Kósa sowie Herrn Körös, ins Gespräch zu kommen und dabei einen Überblick über das ungarische Familienrecht zu bekommen. Ein Schlussgespräch, in dem die Erträge der Veranstaltungen der vergangenen Tage resümiert wurden, rundete das Programm ab.