Für eine Delegation der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der VR China organisierte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation in der Zeit vom 08. bis zum 17. Oktober 2017 eine Fachinformationsreise zu den Themen verfassungsrechtliche Normenkontrolle und Beamtenrecht nach Berlin, Nürnberg und Paris. Die Delegation bestand aus zwölf Beamten der Staatsrechtsabteilung, der Forschungsabteilung und der Abteilung für Gesetzesregistrierung der Rechtsarbeitskommission und wurde von Frau Wu Zeng, Abteilungsleiterin der Staatsrechtabteilung, geleitet. Hintergrund des Themas verfassungsrechtliche Normenkontrolle ist das Vorhaben der chinesischen Regierung, ein Verfahren zu etablieren, Gesetze und Verordnungen auf die Vereinbarkeit mit der chinesischen Verfassung zu überprüfen. Anlass für die Beschäftigung mit dem Beamtenrecht sind die Schaffung eines neuen parlamentarischen Kontrollsystems zur Korruptionsbekämpfung und die Pläne der chinesischen Regierung zur Modernisierung des Laufbahn-, Beförderungs- und Anreizsystems im öffentlichen Dienst.
Zum Thema Normenkontrolle stellte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Herr Dr. Heitland, Leiter des Referats „Verfassungsrecht der Staatsorganisation; Finanzverfassungsrecht“ nach einer Begrüßung durch Frau Dr. Beatrix Lindner, stellvertretende Leiterin des Referats „internationale rechtliche Zusammenarbeit“ die Aufgaben des BMJV bei der Prüfung von Gesetzesentwürfen auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung vor. Herr Ministerialrat Prof. Dr. Stefan Pieper referierte im Bundespräsidialamt über die Prüfung von Gesetzesbeschlüssen auf Verfassungswidrigkeit durch den Bundespräsidenten. Mit Prof. Reinhard Gaier, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., führte die Delegation ein Fachgespräch über die abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. Herr Jürgen Kipp, Richter am Verfassungsgerichtshof Berlin und Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg i.R., erläuterte – unterstützt von Frau Antje Werk, Richterin am Landgericht Berlin, – die Aufgaben des Landesverfassungsgerichts Berlin.
Für das Thema Beamtenrecht führte die Delegation am Verwaltungsgericht Berlin ein Fachgespräch über das Disziplinarrecht für Landes- und Bundesbeamte mit Herrn Raimund Bartl, Richter am Verwaltungsgericht. Herr Ministerialrat Hans-Leo Dirks, Referat D2 „Beamtenrechtliche Sondergebiete“ gab im Bundesministerium des Inneren einen Überblick über die Grundlagen des deutschen Beamtenrechts und über das Laufbahnrecht des Bundes. Im Rathaus der Stadt Nürnberg konnte die Delegation in einem Austausch mit Harald Riedel, Kämmerer der Stadt Nürnberg, und Wolfgang Heyer, Personalamt der Stadt Nürnberg, die Besonderheiten von Wahlbeamten und sowie die Praxis der Beamtenbeurteilung und -beförderung auf Gemeindeebene kennenlernen.
Mit Herrn LOStA Dr. Rüdiger Reiff, Generalstaatsanwaltschaft, diskutierte die Delegation die Strategie der Berliner Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung. Renke Daniel Müller-Hellmann, Compliance Monitoring und Prozesse der Deutschen Bahn AG, stellte die Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in der Deutsche Bahn AG als einem Bundesunternehmen vor. Das Fachgespräch zum Thema Korruptionsbekämpfung auf Gemeindeebene im Rathaus der Stadt Nürnberg mit dessen Korruptionsbeauftragen, Herrn Jürgen Filbig, rundete das Programm ab.
In Paris besuchte die Delegation die französische Antikorruptionsbehörde (Agence française anticorruption). Hier stelle Herr Renaud Jaune die Aufgaben der neugegründete Behörde bei der Korruptionsbekämpfung vor.
In den Räumen des Palais Royal erläuterte schließlich Frau Corinne Luqiens, Mitglied des Verfassungsrates, die ursprüngliche Funktion und die gegenwärtigen Aufgaben des französischen Verfassungsrates (Conseil constitutionnel).