Am 23. und 24. Oktober 2018 nahmen rund 300 chinesische Staatsanwälte an einem Kurs zum deutschen Strafrecht in Yichang, Provinz Hubei, teil. Der zweitägige Kurs war Teil einer einwöchigen Fortbildung, die vom Forschungsinstitut der Obersten Staatsanwaltschaft der Volksrepublik China organisiert wurde. Zwei deutsche Experten hielten Vorträge zu drei Themen und beantworteten Fragen zu verschiedenen Aspekten des Strafrechts und der Staatsanwaltschaft in Deutschland.
Am Anfang des Kurses stand ein Vortrag von Herrn Leitendem Oberstaatsanwalt Raupach (Staatsanwaltschaft Berlin) zur Untersuchungshaft in Deutschland. Vorgestellt wurden insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, die beteiligten Institutionen sowie der Vollzug der Untersuchungshaft. Ein wichtiges Thema, das während der Frage- und Antwortrunde weiter diskutiert wurde, waren die Rechte des Beschuldigten während der Untersuchungshaft.
Der zweite Kurstag begann mit einem Vortrag von Herrn Dr. Schlichte, Programmleiter des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation und Richter am Amtsgericht Hamburg. Er sprach über die Strafzumessung im deutschen Strafrecht. In seinem Beitrag wurden die Strafzwecktheorien hervorgehoben und ein fiktiver Fall diskutiert. Herr Leitender Oberstaatsanwalt Raupauch hielt den Abschlussvortrag über die Staatsanwaltschaft in Deutschland. Schwerpunkt war das Weisungsrecht und dessen Grenzen. Die chinesischen Teilnehmer stellten Fragen zu Themen wie dem Jugendstrafrecht, der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft und dem Beurteilungswesen in der Staatsanwaltschaft.