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Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation

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Home > Aktivitäten > In Peking separat durchgeführte Workshops zum Entwurf des Umweltgesetzbuches mit der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des NVK und der Chinese Society of Environmental and Resources Law der China Law Society

In Peking separat durchgeführte Workshops zum Entwurf des Umweltgesetzbuches mit der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des NVK und der Chinese Society of Environmental and Resources Law der China Law Society

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) führte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ zwei Workshops zum Entwurf des chinesischen Umweltgesetzbuches durch. Zu diesem Zweck lud das Programm Herrn Prof. Dr. Gerd Winter vom Zentrum für Europäisches Umweltrecht der Universität Bremen sowie Herrn Dr. Christian Hey, Abteilungsleiter im Hessischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft, nach Peking ein. Am 3. und 5. November fanden getrennte Workshops mit der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des NVK sowie mit der Chinese Society of Environmental and Resources Law der China Law Society statt. Ziel war es, aus Sicht der Gesetzgebungstechnik und der Umsetzungspraxis fachliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Entwurfs zu formulieren und den Austausch mit den chinesischen Gesetzgebungsorganen sowie deren beratenden Forschungseinrichtungen zu vertiefen – insbesondere vor dem Hintergrund des gemeinsamen Interesses am wirksamen Schutz globaler öffentlicher Güter wie Umwelt und Klima.

Der Workshop am 3. November mit der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des NVK wurde von Frau Huang Wei, stellvertretender Leiterin der Kommission, mit einer Begrüßungsansprache eröffnet. Sie begrüßte die beiden deutschen Experten und hob hervor, dass Prof. Dr. Winter nach dem Austausch im Mai erneut die Kommission besuche, was eine Fortführung des bisherigen Dialogs ermögliche. Anschließend stellten die für die einzelnen Teile zuständigen Gruppenleiter der Kodifikationsarbeitsgruppe die wesentlichen Änderungen des zweiten Entwurfs des Umweltgesetzbuches im Vergleich zum ersten Entwurf vor. So enthält der überarbeitete Allgemeine Teil neue Bestimmungen zur integrierten Steuerung von Wasserressourcen, Wasserumwelt und Wasserökologie sowie zur Stärkung des Schutzes von Gewässerökosystemen. Der Teil über den ökologischen Schutz wurde um Vorschriften zum besseren Schutz von Hochlandökosystemen ergänzt und enthält nun auch Bestimmungen zum Schutz von Wüstenökosystemen sowie zur umfassenden Bekämpfung der Steinwüstenbildung in Karstgebieten. Im Teil über grüne und kohlenstoffarme Entwicklung wurde die Kreislaufwirtschaft in verschiedenen Sektoren weiter gestärkt. Besonders hervorzuheben ist die Ausweitung der Produzentenverantwortung von Fahrzeugantriebsbatterien auf alle Antriebsbatterien. Der Teil über die rechtliche Verantwortlichkeit konkretisiert zudem weiter das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Tat und Strafe, optimiert die Bußgeldregelungen und ergänzt allgemeine Vorschriften zu verschärften, gemilderten und absehbaren Sanktionen.

Im Anschluss kommentierte Prof. Winter den Entwurf aus deutscher Sicht und unterbreitete mehrere Empfehlungen. Er regte an, neben dem bestehenden „Präventionsprinzip“ auch das „Vorsorgeprinzip“ ausdrücklich aufzunehmen oder das Präventionsprinzip so zu definieren, dass die Vorsorge einbezogen wird. Zudem könnten ein Transparenzprinzip und ein Prinzip des gerichtlichen Rechtsschutzes ergänzt werden. Die allgemeinen Regeln des Genehmigungssystems könnten weiter präzisiert und eine Bestimmung zur Verantwortlichkeit für grenzüberschreitende Auswirkungen inländischer Umweltverschmutzung aufgenommen werden. Darüber hinaus schlug er vor, das „Klimasystem“ neben Luft, Wasser und Boden als weiteres zu schützendes Umweltmedium aufzunehmen. Angesichts der übergeordneten Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit regte er zudem an, die entsprechenden Vorschriften vom vierten in den ersten Teil zu verlagern.

Dr. Hey stellte anschließend vergleichende Analysen zwischen dem vierten Teil des Gesetzesentwurfs und relevanten Themen des europäischen Grünen Deals an – etwa Klimaneutralität oder die Kreislaufwirtschaft – und wies darauf hin, dass in China wie in der EU ein breites Spektrum an Politik­instrumenten angewandt wird, darunter marktwirtschaftliche Instrumente, freiwillige Maßnahmen, Standards, Planung sowie die Verzahnung mit industriepolitischen Maßnahmen. Gleichzeitig hob er strukturelle Unterschiede hervor: Während in China ein strikt hierarchisches und top-down ausgerichtetes Vollzugssystem herrscht, ist die Governance in der EU durch Fragmentierung in verschiedenen Politikbereichen (z. B. Wettbewerb, Binnenmarkt, Landwirtschaft) und Regierungsebenen (EU, nationale Ebene, Bundesländer) geprägt. Aufgrund der größeren Autonomie der beteiligten Institutionen stützt sich die EU stärker auf marktorientierte und konsensorientierte Steuerungsmodelle. Darüber hinaus betonte Dr. Hey aus einer vertikalen Umsetzungsperspektive die Bedeutung der Stärkung lokaler Vollzugsbehörden – etwa durch klare Zuständigkeitsregelungen, Peer Reviews und den Aufbau mehrstufiger Informationsaustauschmechanismen.

Im Anschluss beantworteten Vertreter der Rechtsarbeitskommission die Beiträge der beiden deutschen Experten, und beide Seiten führten einen vertieften Austausch insbesondere über das Vorsorgeprinzip sowie über die Verantwortlichkeit für grenzüberschreitende Umweltauswirkungen inländischer Verschmutzung.

Am 5. November fand der gemeinsam mit der Chinese Society of Environmental and Resources Law der China Law Society organisierte Workshop an der Universität Peking statt. Frau Prof. Lü Zhongmei, Vizepräsidentin der China Law Society und Präsidentin der Society of Environmental and Resources Law, eröffnete die Veranstaltung und brachte die Erwartung zum Ausdruck, dass der deutsch-chinesische Austausch fruchtbare Impulse für die Kodifikation eines Umweltgesetzbuches liefern werde.

Im Anschluss stellte die Forschungsgruppe zur Kodifikation des Umweltgesetzbuches der Society of Environmental and Resources Law den Stand der Arbeiten und die bestehenden Herausforderungen vor. Prof. Lü erläuterte ihre grundlegenden Überlegungen zur Kodifikation, darunter präzise Definitionen grundlegender Begriffe, die Stärkung materieller öffentlicher Umweltrechte, der Ausbau des Schutzes der Umweltgesundheit, die ausgewogene Gestaltung des Verhältnisses zwischen Ressourcennutzung und ökologischem Schutz, die Überwindung „unökonomischer Kreisläufe“ sowie die Etablierung einer spezialisierten ökologisch-umweltbezogenen Verantwortlichkeit. Prof. Wang Jin von der Juristischen Fakultät der Universität Peking wies darauf hin, dass die Umsetzung des Gesetzbuches unweigerlich das Problem einer „doppelten Rechtsquelle“ aufwerfen werde; daher müsse die Beziehung zwischen dem Gesetzbuch und anderen Einzelgesetzen, Verwaltungsverordnungen und ministeriellen Vorschriften sorgfältig geregelt werden.

Prof. Yu Wenxuan, Vizedekan der School of Civil, Commercial and Economic Law der China University of Political Science and Law, erläuterte die Ausgestaltung des Vorsorgeprinzips, die Regelungen zum Schutzgebietemanagement sowie die Anwendung eines „maßvollen Kodifikationsmodells“ im Entwurf. Der Forscher Gong Gu von der Juristischen Fakultät der Universität Peking betonte, dass der Teil zum ökologischen Schutz zahlreiche bestehende Gesetze zu natürlichen Ressourcen und Ökosystemen berühre, weshalb eine sorgfältige Auswahl der aufzunehmenden Normen erforderlich sei. Dr. Wu Kaijie von der Juristischen Fakultät der Universität Peking hob hervor, dass bei der Kodifikation auch die zukünftige Entwicklung von Einzelgesetzen berücksichtigt werden müsse, um zu verhindern, dass grundlegende Anforderungen des Gesetzbuches später unterlaufen werden.

Im Anschluss formulierten die deutschen Experten ihre Empfehlungen. Prof. Dr. Winter würdigte ausdrücklich die systematischen Fortschritte des chinesischen Kodifikationsvorhabens und ergänzte inhaltliche Anregungen zu grundlegenden Begriffsbestimmungen, zur Bekämpfung grenzüberschreitender Umweltverschmutzung, zur ökologischen Raumplanung, zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zum Recht auf Umweltinformation, zur Festlegung von Emissionsstandards, zur Registrierung von Chemikalien, zum Schutz der „Biosphäre“, zum Produktdesign entlang des gesamten Lebenszyklus, zum Emissionshandel sowie zur Entschädigung von Gesundheitsschäden.

Dr. Hey verwies seiner beruflichen Erfahrung entsprechend auf die Bedeutung einer integrierten Betrachtung von Umwelt- und Agrarpolitik und empfahl eine Erweiterung des Begriffs der Kreislaufwirtschaft, die Festlegung quantifizierter politischer Ziele, die systematische Auflistung relevanter Querverweise zu anderen Rechtsbereichen sowie die Einrichtung hoch spezialisierter, wissensintensiver Behörden zur Bewertung, Registrierung und Regulierung von Chemikalien.

In der offenen Diskussion tauschten sich die Teilnehmenden insbesondere über das Verhältnis zwischen Umweltgesetzbuch und Einzelgesetzgebung, der Einordnung des Vorsorgeprinzips, der Verantwortungsverteilung bei der Produktverwertung sowie über den Zusammenhang zwischen Schutznormtheorie und gerichtlichem Rechtsschutz für Umweltrechte aus.

Durch die beiden Workshops führten China und Deutschland einen vertieften, systematischen und konstruktiven Austausch über den Entwurf des Umweltgesetzbuches. Die Workshops vertieften nicht nur das Verständnis beider Seiten für den legislativen Aufbau, die Leitprinzipien und die Umsetzungssystematik des Entwurfs, sondern stärkten auch die fachliche Zusammenarbeit zwischen chinesischen Gesetzgebungsorganen, Forschungseinrichtungen und deutschen Experten. Die von den deutschen Experten eingebrachten Empfehlungen – gestützt auf rechtsvergleichende Erkenntnisse und internationale Erfahrungen der Umweltgovernance – bieten wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung des chinesischen Umweltgesetzbuches und können dazu beitragen, dessen Wirksamkeit beim Schutz globaler öffentlicher Güter wie Umwelt und Klima weiter zu erhöhen.

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