Am 26. und 27. Juli 2021 fand ein Online-Workshop zum Thema „Compliance-Anforderungen an Unternehmen“ in Peking statt. Der Workshop wurde von der GIZ und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft Chinas organisiert. Teilgenommen haben Vertreter der Obersten Volksstaatsanwaltschaft und weitere Staatsanwält*innen aus China, Abgeordnete des Nationalen Volkskongresses, Staatsanwält*innen aus München sowie Professor*innen juristischer Fakultäten beider Länder.
Zu Beginn der Veranstaltung begrüßten Herr Gao Jingfeng, Leiter der Abteilung für Forschung der Rechtspolitik der Obersten Volksstaatsanwaltschaft und Herr Dr. Haase, Leiter des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation der GIZ alle chinesischen und deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Beiträge am ersten Tag des Workshops behandelten die rechtliche Compliance-Praxis in Deutschland und China und die anstehenden künftigen Herausforderungen.
Dabei wurde insbesondere über ein großes Pilotprojekt berichtet, das seit März 2020 an ausgewählten Staatsanwaltschaften in China zur Reformierung der Compliance-Anforderungen an Unternehmen durchgeführt wird.
Die Teilnehmer tauschten sich außerdem darüber aus, wie dritte Parteien als externe Compliance-Manager derzeit und künftig in die Verfahrensabläufe einbezogen werden können, um die Staatsanwaltschaften und Gerichte zu entlasten und eine einheitliche Rechtspraxis zu gewähren.
Am zweiten Tag des Workshops hat Herr ZHANG Jianwei, Professor der Juristischen Fakultät der Tsinghua Universität, die neue Rechtsfigur des Absehens von der Anklageerhebung vorgestellt und kritisch bewertet.
Schließlich stellten Frau Hildegard Bäumler-Hösl von der Staatsanwaltschaft I in München und Herr Dr. Klaus Ruhland von der Generalstaatsanwaltschaft München den Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und die sich daran anschließenden Rechtsfolgen bei Compliance-Verstößen durch Unternehmen vor.
Im Anschluss daran wurde eine lebhafte Frage- und Diskussionsrunde eröffnet. Neben dem Aufbau der Staatsanwaltschaft in Deutschland im Allgemeinen standen vor allem ihre Rolle bei Compliance-Verfahren und ihr Ermessensspielraum bei Entscheidungen im Vordergrund. Die Teilnehmer waren sich einig, dass trotz der unterschiedlichen Herangehensweisen in den Verfahren bei Compliance-Verstößen durch Unternehmen in Deutschland und China in beiden Ländern Bedarf für die Reformierung und Weiterentwicklung der jeweiligen Gesetze besteht. Der Workshop diente hierfür als Ausgangspunkt und hat die große Bedeutung der Compliance-Anforderungen an Unternehmen nochmals verdeutlicht.