Am 8. und 9. Dezember 2016 führte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation in Kooperation mit der Antimonopolbehörde des Handelsministeriums (Ministry of Commerce Anti-Monoply Bureau, MofCom AMB) ein Symposium zum Thema Kartellrecht durch. Die Antimonopolbehörde des Handelsministeriums ist im Wettbewerbsrecht insbesondere für die Fusionskontrolle zuständig.
Ein Schwerpunkt des Symposiums war das Thema „Wettbewerbspolitik“. Anlass dafür ist die Veröffentlichung der „Stellungnahme zur Errichtung eines Überprüfungssystems für einen lauteren Wettbewerb bei der Schaffung einer Marktwirtschaft (Opinions on Establishing a Fair Competition Review System in the Construction of Market System)“ im Juni 2016 durch den Staatsrat. Im Rahmen dieses Überprüfungssystems sollen die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (National Development and Reform Commission, NDRC) sowie die lokalen Entwicklungs- und Reformkommissionen staatliche Regelungen auf Wettbewerbsbeschränkungen untersuchen.
Der zweite Fragenkomplex betraf aktuelle wettbewerbsrechtliche Fragen im E-Commerce und im Datenhandel. Hier ging es um die Herausforderungen, die die rapide Entwicklung des E-Commerce und des Datenhandels, deren neu entstehenden Geschäftsmodelle und deren komplizierten Transaktionen für die Kartellbehörden beider Länder darstellen. Beispielsweise ergeben sich in diesem dynamischen Wirtschaftszweig zahlreiche kartellrechtliche Probleme bei der Definition der relevanten Märkte, bei der Kalkulation des Umsatzes oder bei der Beurteilung der Wettbewerbseinflüsse.
Das dritte Thema bezog sich auf den Plan des chinesischen Handelsministeriums (MofCom), der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC), der Staatlichen Industrie- und Handelsverwaltung (State Administration of Industry and Commerce, SAIC) und der Staatlichen Amt für Geistiges Eigentum (State Intellectual Property Office, SIPO), Richtlinien über das Verbot des Missbrauchs von Immaterialgüterrechten zur Beschränkung des Wettbewerbs zu erlassen. Auf dem Symposium ging es um die wettbewerbsrechtlichen Behandlung von Patenten, die erforderlich sind, um einen technischen Standard zu erfüllen (Standard Essential Patents, SEP).
Herr HAN Chunlin, stellvertretender Abteilungsleiter der Antimonopolbehörde des Handelsministeriums, eröffnete das Symposium und erläuterte das geplante System zur Überprüfung staatlicher Regelungen auf Wettbewerbsbeschränkungen. Auf deutscher Seite referierten Frau Silke Hossenfelder, Leiterin der 9. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, und Herr Adrian Emch, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells, und tauschten sich mit ca. 20 Beamten aus unterschiedlichen Referaten der Antimonopolbehörde zu den genannten Fragestellungen aus.