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Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation

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Home > Aktivitäten > Trainingskurs zum deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht in Nanning

Trainingskurs zum deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht in Nanning

Am 08. November 2024 veranstaltete das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, in Kooperation mit der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, einen Trainingskurs zum deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht als Teil einer mehrtägigen Fortbildungsveranstaltung an der Zweigstelle der Nationalen Staatsanwaltsakademie (National Prosecuters‘ College) in der Provinz Guangxi in Nanning. Der Kurs leistete einen Beitrag zum Verständnis der Teilnehmer und Teilnehmerinnen vom deutschen Straf- und Strafprozessrecht, von den dort geltenden rechtsstaatlichen Garantien und von den daraus abgeleiteten Rechten des Beschuldigten im Ermittlungs- und Strafverfahren. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass in China die mittlere und leichtere Kriminalität in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat und sowohl Ermittlungsbehörden als auch Gerichte hierdurch vor neue Herausforderungen gestellt werden.

Zunächst stellte Frau Staatsanwältin Anne Berlips von der Staatsanwaltschaft Bamberg in ihrem Vortrag das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei, die Besonderheiten bei der Verfolgung mittlerer und leichterer Kriminalität in Deutschland, das in China nicht vorgesehene schriftliche Strafbefehlsverfahren, die Möglichkeiten der Einstellung von Verfahren sowie die Einzelheiten zur Anordnung von Untersuchungshaft dar.

Herr Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher von der Staatsanwaltschaft Regensburg behandelte dann in seinem Vortrag das System der Rechtsfolgen von Straftaten, die Praxis der Strafzumessung in Deutschland, Absprachen im Strafprozess, die Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen sowie das Bundeszentralregister.

An die Beiträge der deutschen Experten schloss sich eine lebhafte und thematisch breitgefächerte Diskussion an. Es ging unter anderem um die in Deutschland selten erforderliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, die Arbeit der in den meisten Bundesländern bei der Verfolgung von leichterer Kriminalität tätigen Amtsanwälte und die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt. Besonders interessiert zeigten sich die Teilnehmer außerdem an der Abgrenzung zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, an Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger, wo sich die Staatsanwaltschaft in der Regel frühzeitig in die Ermittlungen einschaltet, sowie an den Konsequenzen von Eintragungen im Bundeszentralregister.

In der Diskussion wurden auch die Unterschiede zwischen den Systemen in beiden Ländern deutlich. So wird Untersuchungshaft in Deutschland nur in wenigen Fällen angeordnet, in China dagegen in der überwiegenden Zahl der Fälle. Einen formal geregelten fachlichen Austausch gibt es in Deutschland weder innerhalb der Staatsanwälte einer Behörde noch zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten.

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