Vom 14. bis 15. November 2017 hielt das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut der Obersten Volksstaatsanwaltschaft einen Trainingskurs für 250 chinesische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am Trainingszentrum der Nationalen Staatsanwaltsakademie in Guiyang (Provinz Guizhou) ab. Themen des Kurses waren Organisation und Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft.
Ein erster Kursblock behandelte den Zuständigkeitsbereich der deutschen Staatsanwaltschaft und ihre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Frau OStAin Dr. Böhmer (Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth) ordnete zunächst die Staatsanwaltschaft in das vom Grundsatz der Gewaltenteilung geprägten deutschen Institutionengefüge ein. Im Zusammenhang mit dem Aufbau der Staatsanwaltschaft als Behörde erläuterte die Dozentin Fragen der Fachaufsicht und der Berichtspflichten. Die Rolle der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens und die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei waren weitere Schwerpunkte dieses Kursblocks.
Herr LOStA Dr. Brandt (Staatsanwaltschaft Hamburg) behandelte in einem zweiten Kursblock die Organisation und die Personalverwaltung der Staatsanwaltschaft. Am Beispiel Hamburg stellte er den Behördenaufbau einer deutschen Staatsanwaltschaft im Detail vor, insbesondere die Untergliederung des Ermittlungs- und Vollstreckungsbereichs in verschiedene allgemeine, Spezial- und Sonderabteilungen. Ebenso erläuterte er die Zuständigkeiten der Generalstaatsanwaltschaft. Ein weiterer wichtiger Themenschwerpunkt waren die Organisation der Personalverwaltung für verschiedene Gruppen von Bediensteten sowie die Personalentwicklung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
In einem letzten Kursblock stellte Herr RiAG Dr. Schlichte (Leiter des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation) die verschiedenen Erledigungsarten für Ermittlungsverfahren dar – insbesondere die Erhebung der Klage, die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts und die zahlreichen Einstellungsmöglichkeiten aus Opportunitätsgründen (§§ 153 ff. der Strafprozessordnung).
In den anschließenden Austauschrunden wurde ein breites Spektrum von Fragen aus dem Teilnehmerkreis zur staatsanwaltschaftlichen Arbeit und darüber hinaus zu allgemeinen strafprozess- und strafrechtlichen Problemen aufgeworfen und diskutiert.