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Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation

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Home > Aktivitäten > Trainingskurs in Kunming zu deutschem Umweltstrafrecht sowie zu häuslicher Gewalt und Sexualstrafrecht

Trainingskurs in Kunming zu deutschem Umweltstrafrecht sowie zu häuslicher Gewalt und Sexualstrafrecht

Am 31. Oktober 2025 veranstaltete das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Kooperation mit der Obersten Volksstaatsanwaltschaft einen Trainingskurs zum deutschen Umweltstrafrecht sowie zur strafgesetzliches Grundlage vonhäuslicher Gewalt und zum Sexualstrafrecht. Die Veranstaltung war Teil einer mehrtägigen Fortbildung an der Zweigstelle des National Prosecutors’ College in Kunming (Provinz Yunnan). Der Kurs trug dazu bei, das Verständnis der Teilnehmenden für die Grundzüge des deutschen Umweltstrafrechts zu vertiefen und verdeutlichte dessen zentrale Rolle beim Schutz globaler öffentlicher Güter wie Klima, Ökosysteme und natürlicher Ressourcen. Zugleich wurde hervorgehoben, dass die strafrechtliche Regulierung häuslicher und sexualisierter Gewalt ein wesentliches Instrument zum Schutz von Frauen darstellt und unmittelbar zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit beiträgt.

Zuerst erläuterte Frau Staatsanwältin Vanessa Schork von der Staatsanwaltschaft München II in ihrem Vortrag die zentralen Strukturen und rechtlichen Grundlagen des deutschen Umweltstrafrechts. Sie stellte zunächst die gesetzlichen Regelungen der §§ 324 ff. StGB vor, die den Schutz von Gewässern, Boden und Luft sowie die Bekämpfung unerlaubter Abfallbeseitigung umfassen. Dabei hob sie hervor, dass Umweltstraftaten in Deutschland überwiegend als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestaltet sind und sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können. Weiter führte sie die Besonderheiten der Beweisführung im Umweltstrafrecht aus, insbesondere die große Bedeutung technisch-naturwissenschaftlicher Sachverständigengutachten. Zudem erläuterte sie die enge Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Umweltbehörden sowie die Rolle betrieblicher Compliance-Strukturen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Unternehmen. Abschließend ging sie auf die praktischen Herausforderungen der Strafverfolgung ein – darunter komplexe technische Sachverhalte, lange Ermittlungszeiträume und die Notwendigkeit interdisziplinärer Expertise.

Im Anschluss stellte Frau Staatsanwältin Leonie Wissing-Jung von der Staatsanwaltschaft Würzburg in ihrem Vortrag die wesentlichen strafrechtlichen Grundlagen und Strukturen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt in Deutschland dar. Sie erläuterte zunächst die einschlägigen Straftatbestände des deutschen Strafrechts, darunter Bedrohung, einfache und gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie relevante Delikte nach dem Gewaltschutzgesetz. Darüber hinaus ging sie auf zentrale Tatbestände des Sexualstrafrechts ein, insbesondere sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauch von Kindern – sowohl mit als auch ohne Körperkontakt –, sowie sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung. Sie erklärte die gesetzlichen Schutzgüter, die praktische Bedeutung objektiver Kriterien zur Bestimmung sexueller Handlungen sowie die seit 2021 verschärften Strafrahmen. Abschließend stellte sie die prozessualen Besonderheiten in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt vor, etwa das Zeugnisverweigerungsrecht, Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton sowie besondere Opferschutzinstrumente wie Nebenklage und psychosoziale Prozessbegleitung.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung entspann sich eine lebhafte und inhaltlich vielschichtige Diskussion. Besonderes Interesse galt dem in Deutschland zentralen Opportunitätsprinzip der Staatsanwaltschaft, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Einstellung von Verfahren erlaubt und damit eine Konzentration der Ressourcen auf besonders bedeutsame Fälle ermöglicht. Erörtert wurden zudem die Formen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden und Staatsanwaltschaft im Rahmen der sogenannten „administrativ-strafrechtlichen Verknüpfung“, die eine wichtige Rolle in der praktischen Strafverfolgung spielt. Die Teilnehmenden diskutierten außerdem die besonderen Herausforderungen der Beweisführung im Umweltstrafrecht, insbesondere die Abhängigkeit von technischen Gutachten und interdisziplinärer Expertise. Auf deutscher Seite bestand darüber hinaus großes Interesse daran zu erfahren, wie in China Ermittlungen in Fällen häuslicher Gewalt und sexueller Straftaten organisiert sind, welche Funktion die Staatsanwaltschaft im chinesischen System konkret einnimmt und in welchem Umfang sie Ermittlungen eigenständig führt oder beaufsichtigt.

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