Vom 24. bis 28. Juni 2019 führte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation gemeinsam mit der Abteilung für Abkommen und Recht des chinesischen Handelsministeriums (Treaty and Law Departement of the Ministry of Commerce, MofCom) einen jährlichen Trainingskurs zum Wirtschaftsrecht durch.
An dem Trainingskurs nahmen rund 40 Beamte aus allen Abteilungen von MofCom teil, die zudem als Multiplikatoren nach Abschluss des Kurses die Erkenntnisse an Kollegen weitergeben können. Mit dem Kurs wird über aktuelle Entwicklungen im chinesischen, deutschen und europäischen Zivil- und Wirtschaftsrecht informieren. Dementsprechend waren in diesem Jahr Exportkontrolle, Überprüfung ausländischer Investitionen, Compliance im Unternehmen sowie das Kreditwürdigkeits- und Auskunfteisystem Themen des Kurses. Zu jedem Thema referierten jeweils deutscher und chinesische Experten, die sich zudem einer anschließenden vertiefenden Diskussion stellten.
Frau YANG Xiaoyan, Referatsleiterin bei MofCom und Herr Dr. Enno Ruppert, Rechtsberater des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation der GIZ, eröffneten den fünftätigen Trainingskurs und betonten die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit. Frau Dr. Julia Pfeil, Partnerin der Kanzlei Dentons in Frankfurt am Main, referierte über die deutsche Exportkontrollgesetzgebung und die Schwierigkeiten bei der Ausfuhrkontrolle von Technologien und Dual-Use-Gütern, während Herr GE Xiaofeng, Stellvertretender Referatsleiter aus der Abteilung für Abkommen und Vorschriften von MofCom, das chinesische Außenwirtschaftsrecht vorstellte.
Am zweiten Kurstag erläuterte Herr Dr. Jan D. Bonhage, Partner der Kanzlei Hengeler Mueller in Berlin, die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in Deutschland anhand der gesetzlichen Voraussetzungen der Außenwirtschaftsverordnung. Im Anschluss führte Referatsleiter WANG Yi aus der Abteilung für Abkommen und Vorschriften von MofCom in die chinesischen Regelungen zu dieser Thematik ein.
Dr. Bonhage übernahm auch am dritten Kurstag einen Vortrag, in dem er die Compliance-Anforderungen für in Deutschland agierende Unternehmen vorstellte. Er erklärte insbesondere die Risiken für Unternehmen in den Bereichen Datenschutz, Kartellrecht, Geldwäsche und Korruption. Am Nachmittag trug LI Tiezheng, Senior Partner der Beijing Future-Land Information Consulting, im Vergleich dazu die chinesischen Compliance-Anforderungen vor.
Auch der vierte Kurstag stand ganz im Zeichen der Compliance. Dr. Pfeil ergänzte die Thematik mit Informationen dazu, wie Unternehmen ein internes Compliance-System aufbauen können, um Verstöße und eine entsprechende Haftung zu vermeiden.
Den Schlusspunkt des Kurses bildete ein Blick auf die wirtschaftliche Bedeutung der Kreditwürdigkeit aus deutscher und chinesischer Perspektive. Dr. Ruppert beschäftigte sich mit der Arbeitsweise von und den gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Vorgaben für Auskunfteien und deren Rolle in der Kreditwürdigkeitsbewertung. Der Leiter der Abteilung für Kredit des MofCom-Forschungsinstituts, HAN Jiaping, erläuterte aus chinesischer Sicht die Theorie und praktische Erfahrungen beim Aufbau des sozialen Kreditsystems.