Am 18. und 19. Juni 2021 fand der bilaterale Workshop – vor Ort in Peking und als Webinar – zum Thema „Aktuelle Entwicklungen des chinesischen Zivilgesetzbuchs – Rechtsanwendung zum Buch des Persönlichkeitsrechts“ statt. Der Workshop wurde vom Institut für Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht der China-Universität für Politik und Recht (CUPL) in Zusammenarbeit mit dem Rechtsprogramm organisiert. Daran nahmen chinesische Praktiker und Wissenschaftler aus der Entwurfsarbeitsgruppe des LAC (Legislative Affairs Commission of the National People’s Congress Standing Committee), der Renmin Universität, der China-Universität für Politik und Recht und deutsche Wissenschaftler der Universität zu Köln, der Universität Konstanz und der Technischen Universität Dresden teil. Zudem haben sich rund 180 chinesische JuristInnen und AnwältInnen als GasthörerInnen für das Webinar angemeldet und daran online teilgenommen.
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des chinesischen Zivilgesetzbuchs zielte der Deutsch-Chinesische Workshop auf die Durchführung eines tiefgehenden Dialogs über die Auslegung und Rechtsanwendung des Buchs des Persönlichkeitsrechts für ein verbessertes gegenseitiges Rechtsverständnis ab. Themenbereiche waren die Begrifflichkeiten der Persönlichkeitsrechte, Verbesserungsmöglichkeiten zu einzelnen Vorschriften, Anspruchslagen, postmortaler Persönlichkeitsschutz und das Verhältnis zum Buch des Deliktsrechts sowie zum personenbezogenen Datenschutz.
Am 18. Juni hat Frau Prof. Dr. Astrid Stadler von der Universität Konstanz einen Vortrag zum Thema „Schutz von Persönlichkeitsrechten im chinesischen und deutschen Recht – Schutzbereich und Rechtswidrigkeit“ gehalten, nachdem chinesische Wissenschaftler zunächst einen Überblick über das Buch des Persönlichkeitsrechts im chinesischen Zivilgesetzbuch unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens vermittelt hat. Zur Vertiefung des Rechtsanwendungsverständnisses hat Frau Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg von der Technischen Universität Dresden zu den Anwendungsfragen der chinesischen Bestimmungen mit Schwerpunkt auf die Rechtsfolgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen referiert. Von chinesischer Seite erfolgten sodann allgemeine Kommentierung zu dem Gesetz verbunden mit Verbesserungsmöglichkeiten zu einzelnen Vorschriften. In der anschließenden Kommentierungsrunde haben die Referenten und die chinesischen Wissenschaftler ihre eigenen Standpunkte ausgetauscht und eine tiefgehende Diskussion in Bezug auf die Anspruchsarten wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte geführt.
Am 19. Juni wurden für das Handlungsfeld der Rechtsanwendung vier Verträge, die auf zwei leitende Fälle zu Persönlichkeitsrechten in China von zwei chinesischen Wissenschaftlern basierten, ausführlich erläutert. Frau Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg hat anschließend das Verhältnis von Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutzrecht im deutschen Recht erläutert. Im Zusammenhang damit hat Herr Prof. Dr. Karl Nikolaus Peifer von der Universität zu Köln einen Vortrag über das aktuelle Thema „Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts“ gehalten. Im Anschluss entstand eine lebhafte Diskussion unter Einbeziehung der Fragen der deutschen WissenschaftlerInnen sowie der GasthörerInnen bezüglich des Schutzumfangs der Privatsphäre, dem personenbezogenen Datenschutz, der kommerzielle Nutzung der Persönlichkeitsrechte und den Rechtsfolgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen bzw. Entschuldigung als Haftungsart und deren Bedeutung im chinesischen und deutschen Recht.
Die Teilnehmer waren sich auf beiden Seiten während der Abschlussrunde einig, dass der Workshop eine wertvolle Gelegenheit zum tiefgehenden Austausch und gegenseitigen Rechtsverständnis für die Rechtsanwendung zum Buch des Persönlichkeitsrechts ermöglicht hat.