Am 30. Juni 2000 unterzeichneten die Volksrepublik China und die Bundesrepublik Deutschland die „Deutsch-Chinesische Vereinbarung zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich“. Diese Vereinbarung hat die völkerrechtliche Grundlage für den Ausbau und die Intensivierung der gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet des Rechts geschaffen und den Grundstein für den umfassenden Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog gelegt. Der Rechtsstaatsdialog soll auf der Grundlage von Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung den Austausch und die Zusammenarbeit im Rechtswesen sowie die traditionelle Freundschaft beider Völker stärken. Er hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem der bedeutendsten Dialogmechanismen zwischen beiden Staaten entwickelt. In Deutschland hat die Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Koordination des Rechtsstaatsdialoges betraut, auf chinesischer Seite ist das Justizministerium der Volksrepublik verantwortlich.
Jährlicher Höhepunkt des Rechtsstaatsdialogs ist das Rechtssymposium des Justizministeriums der Volksrepublik China und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter Mitwirkung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es findet seit dem Jahr 2000 jährlich abwechselnd in der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland statt. An dem zwei- bis dreitägigen Symposium nehmen neben der Bundesjustizministerin und dem Chinesischen Justizminister zahlreiche Praktiker und Wissenschaftler aus Ministerien, Gerichten, Verbänden, Kanzleien, Forschungseinrichtungen und Universitäten teil. Sie geben Handlungsempfehlungen zu Themen ab, die für die rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und China besonders relevant sind. Die Rechtssymposien hatten bisher beispielsweise folgende Themen: „Rechtsbindung der Verwaltung und Individualrechtsschutz“ (2000), „Verwaltungszwang und Rechte der Bürger“ (2006), „Bürgerrechte und staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter“ (2012) oder „Entwicklung eines staatlichen Systems der Rechtsdienstleistungen“ (2018). Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation unterstützt die Durchführung des Symposiums fachlich und organisatorisch.
Neben den Symposien auf Ministerebene vertiefen vielfältige deutsch-chinesische Projekte und Einzelmaßnahmen den Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog. Die Aktivitäten des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation stellen den umfassendsten Beitrag dar. Außerdem gehören zum Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog zahlreiche Projekte der Ministerien, politischer und privater Stiftungen, der Universitäten sowie der juristischen Berufsverbände.