Den Richteraustausch China – Deutschland führt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als ein Projekt der Robert Bosch Stiftung durch. Kooperationspartner des Richteraustausches sind auf chinesischer Seite das Oberste Volksgericht und die Oberen Volksgerichte der beteiligten Provinzen. Partner auf deutscher Seite sind die Landesjustizverwaltungen und die Gerichte der beteiligten Bundesländer.
Der Richteraustausch China – Deutschland zielt auf einen langfristigen fachlichen Austausch zwischen Richtern beider Länder, der sich über die Jahre intensiviert. Da die Teilnehmer der beiden Länder in einem in vielerlei Hinsicht unterschiedlichen politischen und soziokulturellen Zusammenhang arbeiten, soll der Austausch Verständnis für die Justizorganisation und die berufliche Situation der Richterkolleginnen und -kollegen im jeweils anderen Land schaffen. Damit dient der Austausch neben seinen berufsbezogenen Zielen gleichermaßen auch der Völkerverständigung.
Im Mittelpunkt des Richteraustausches stehen Fachreisen chinesischer und deutscher Richter aus ausgewählten chinesischen Provinzen bzw. deutschen Bundesländern in das jeweilige Partnerbundesland bzw. die jeweilige Partnerprovinz. In den Folgejahren werden die etablierten Kontakte durch Vertiefungsreisen gefestigt. Der Austausch findet an verschiedenen Gerichten der jeweiligen Partnerprovinzen bzw. Partnerbundesländer statt. Die Gerichtsbesuche gewähren den Teilnehmern einen Einblick in den Arbeitsalltag und die äußeren Arbeitsbedingungen der Kollegen in dem jeweils anderen Land. Ergänzend werden auch andere Justizinstitutionen, wie z.B. Einrichtungen der Justizverwaltung oder Justizvollzugsanstalten, besucht. Im Mittelpunkt der Fachgespräche stehen grundlegende Fragen der Justizorganisation, der Stellung des Richters und Fragen der Prozessführung ebenso wie materiell-rechtliche Fragen. Von 2011 bis heute haben auf beiden Seiten insgesamt über 900 Richter an dem Austausch teilgenommen. Der Richteraustausch ist damit eine Brücke zwischen den Akteuren der Justizsysteme beider Länder.
Derzeit bestehen im Rahmen des Richteraustausches folgende Partnerschaften:
- Zwischen der Autonomen Region Ningxia der Hui-Nationalität (seit 2011), der Provinz Gansu und der Regierungsunmittelbaren Stadt Tianjin (beide seit 2016) sowie dem Land Nordrhein-Westfalen,
- zwischen der Provinz Shaanxi (seit 2012), der Provinz Sichuan und der Regierungsunmittelbaren Stadt Chongqing (beide seit 2016) sowie dem Oberlandesgericht Dresden/Freistaat Sachsen und (seit 2017) dem Freistaat Thüringen,
- zwischen der Autonomen Region Innere Mongolei (seit 2013), den Provinzen Shandong und Shanxi (beide seit 2016) sowie den auf Justizebene durch gemeinsame Obergerichte verbundenen Ländern Berlin und Brandenburg,
- zwischen den Provinzen Henan (seit 2010/2014), Hebei und Jiangsu (beide seit 2016) sowie dem Land Baden-Württemberg,
- zwischen den Provinzen Hainan (seit 2015), Guangxi und Yunnan (beide seit 2016) sowie dem Freistaat Bayern,
- zwischen den Provinzen Heilongjiang, Jilin und Liaoning (seit 2016) sowie der Freien und Hansestadt Hamburg,
- zwischen den Provinzen Zhejiang und Anhui sowie dem Land Hessen (seit 2017) sowie
- zwischen den Provinzen Hubei und Fujian sowie dem Land Rheinland-Pfalz (seit 2018).
Die Teilnehmer des Richteraustausches werden in Deutschland durch die beteiligten Landesjustizverwaltungen, in China durch das Oberste Volksgericht ausgewählt.
Weitere Informationen zum Richteraustausch China – Deutschland sind auf der Webseite der Robert Bosch Stiftung veröffentlicht.