Ziel
Rechtssicherheit und Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen setzen voraus, dass Gerichte das Recht nach einheitlichen Kriterien anwenden und bei gleich gelagerten Sachverhalten zu gleichen Entscheidungen kommen. Um die Einheitlichkeit, Berechenbarkeit und Fairness der Rechtsprechung zu fördern, unterstützt das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation die Aus- und Weiterbildung der chinesischen Richterschaft sowie des juristischen Nachwuchses in der Methodik rechtsstaatlicher Normenanwendung. Aufgrund der besonderen Rolle der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren als Ermittlungs- und Anklagebehörde unterstützt das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation zudem die Aus- und Weiterbildung chinesischer Staatsanwälte mit dem Ziel, langfristig zu mehr Transparenz und Fairness im Strafverfahren beizutragen.
Partner
Gemeinsam mit der Nationalen Richterakademie der Volksrepublik China veranstaltet das Programm Trainingskurse zur Rechtsanwendungsmethodik. Mit dem Forschungsinstitut der Obersten Volksstaatsanwaltschaft werden Trainingskurse zum Straf- und Strafprozessrecht durchgeführt.
Die juristische Ausbildung wird durch Veranstaltungen an Partneruniversitäten wie der Chinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht in Peking gefördert.
Methode
In den Trainingskursen zur Rechtanwendungsmethodik wird den chinesischen Richtern die in der deutschen Juristenausbildung und Rechtspraxis etablierte Subsumtions- und Relationstechnik vermittelt. Mit Hilfe dieser Methodik gelangen Juristen aller Berufszweige zu einheitlichen, vorhersehbaren und damit transparenten Lösungen – auch für Fälle aus ihnen unbekannten Rechtsgebieten. Die regelmäßig stattfindenden Kurse sind inzwischen integraler Bestandteil der chinesischen Richterausbildung und wurden schon von über 10.000 chinesischen Richtern absolviert. Zudem wurde gemeinsam mit der Nationalen Richterakademie der Volksrepublik China umfangreiches Kursmaterial entwickelt, welches inzwischen acht Bände in chinesischer Sprache zu verschiedenen Rechtsgebieten umfasst und landesweit zur Richteraus- und -fortbildung eingesetzt wird.
Die etablierten Kursinhalte und -materialien werden zudem in adaptierter Form in universitären Seminaren eingesetzt. Die Vorstellung der Methodik rechtsstaatlicher Normenanwendung im universitären Kontext ermöglicht es angehenden Juristen, frühzeitig den praxisorientierten Umgang mit der richterlichen Falllösungstechnik zu erlernen und schon ab dem Berufseinstieg in die eigene Arbeitspraxis zu integrieren.
Die Trainingskurse mit der chinesischen Staatsanwaltschaft vermitteln den Teilnehmern einen Einblick in verschiedene Aspekte des deutschen Straf- und Strafprozessrechts und die dahinterstehenden Wertvorstellungen sowie in das Berufsrecht der Staatsanwälte in Deutschland.