Überblick
Bereits seit 1994 unterstützt das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation (bzw. dessen Vorgängerprogramme) am Standort Peking die Reformen der Volksrepublik China im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen und zur Förderung der sozialen Marktwirtschaft. Das Hauptziel besteht in der Verbesserung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Rechtsverständnisses zwischen Deutschland und China zu ausgewählten rechtspolitischen und rechtlichen Themen in Bezug auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Von der zunehmenden Rechtssicherheit profitieren neben der chinesischen Bevölkerung auch deutsche und andere internationale Investoren. Das Programm ist Teil des im Jahr 2000 initiierten Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs und begleitet diesen mit zahlreichen Aktivitäten.
Sehen Sie sich das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation im Film an und erfahren Sie mehr über unsere Arbeit in der Volksrepublik China