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Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation

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Ein Film sagt mehr als tausend Worte:

Sehen Sie sich das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation im Film an und erfahren Sie mehr über unsere Arbeit in der Volksrepublik China

 

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Rechtsdialog

 

Im Handlungsfeld „Austausch und Dialog“ fördert das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation einen regelmäßigen und langfristigen politischen und fachlichen Dialog zwischen Deutschland und China zu Themen der Rechtsstaatlichkeit.
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Richteraustausch

 

Der vom Programm durchgeführte und von der Robert-Bosch Stiftung finanzierte deutsch-chinesische Richteraustausch leistet einen wesentlichen Beitrag zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Richtern der beiden Länder und fördert die Verständigung zwischen den beiden Rechtskulturen.
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Normensetzung

 

Die Beratung zu zentralen Gesetzgebungsvorhaben der Volksrepublik u.a. im Zivil-, Steuer- und Umweltrecht sowie zu qualitätssteigernden Techniken der Gesetzgebung tragen zur Schaffung kohärenter Regelungssysteme bei und stärken so die Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen.
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Normenanwendung durch Ministerien und Behörden

 

Die Beratung zur Normenanwendung in der Exekutive zielt auf die Förderung einer einheitlichen und transparenten Anwendung von Rechtsnormen durch Ministerien und Behörden über die Vermittlung von Methoden rechtsstaatlicher Gesetzesanwendung sowie länderübergreifender Fachexpertise insb. zum Wirtschafts- und Verbraucherschutzrecht.
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Normenanwendung in der Rechtspflege

 

Nur wenn Gerichte das Recht nach einheitlichen Kriterien anwenden und bei gleich gelagerten Sachverhalten zu vergleichbaren Entscheidungen kommen, können das Vertrauen der Bürger in das Recht als Mittel einer fairen Konfliktlösung gestärkt und die Qualität der Rechtsprechung nachhaltig verbessert werden.

Überblick

Bereits seit 1994 unterstützt das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation (bzw. dessen Vorgängerprogramme) am Standort Peking die Reformen der Volksrepublik China im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen und zur Förderung der sozialen Marktwirtschaft. Das Hauptziel besteht in der Verbesserung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Rechtsverständnisses zwischen Deutschland und China zu ausgewählten rechtspolitischen und rechtlichen Themen in Bezug auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Von der zunehmenden Rechtssicherheit profitieren neben der chinesischen Bevölkerung auch deutsche und andere internationale Investoren. Das Programm ist Teil des im Jahr 2000 initiierten Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs und begleitet diesen mit zahlreichen Aktivitäten.

Ein Film sagt mehr als tausend Worte:

Sehen Sie sich das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation im Film an und erfahren Sie mehr über unsere Arbeit in der Volksrepublik China

Ausgangssituation
Die Volksrepublik China hat innerhalb weniger Jahrzehnte einen weltweit einzigartigen wirtschaftlichen und sozialen Wandel durchlaufen. Der in kurzer Zeitspanne erzielte ökonomische Erfolg geht allerdings einher mit neuen gesellschaftlichen Spannungen, wirtschaftlichen Herausforderungen und ökologischen Belastungen. Vor diesem Hintergrund propagiert die politische Führung Chinas eine gesellschaftlich und sozial ausgewogenere und umweltverträglichere Weiterentwicklung des chinesischen Wirtschaftsmodells. Die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen wird dabei als ein Schlüsselfaktor verstanden. Allerdings unterscheidet sich das chinesische Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in vielerlei Hinsicht von europäischen Rechtsstaatsmodellen. Gleichwohl blickt die Volksrepublik China bei ihren Reformen im Rechtsbereich auch auf die Rechtslage in den (Post-) Industrieländern.
Besonderes Augenmerk liegt dabei traditionell auf dem deutschen Recht. Das Interesse der chinesischen Seite beschränkt sich dabei nicht auf das materielle Recht. Auch Methoden der Normensetzung und Normenanwendung stoßen in China auf zunehmendes Interesse. Ein ausreichendes Verständnis dieser ausländischen Vorbilder ist allerdings Voraussetzung dafür, diese erfolgreich für die eigene Rechtsentwicklung nutzen zu können.
Deutschland hat seinerseits ein Interesse daran, Rechtsentwicklungen in China besser zu verstehen, um Kooperationsmöglichkeiten und -bedarfe zwischen beiden Ländern zu erkennen. Zudem liegt es im deutschen Interesse, in der Volksrepublik China ein tieferes Verständnis des deutschen und europäischen Rechts zu ermöglichen und damit chinesische Reformen im Sinne von mehr Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Zum einen tragen rechtsstaatliche Verbesserungen in dem bevölkerungsreichsten Land der Erde zu einer nachhaltigen globalen Entwicklung bei. Zum anderen wird dadurch das Investitionsumfeld für die deutsche Wirtschaft verbessert.
Ziel
Ziel des Programms ist es, die Zusammenarbeit und das gegenseitige Rechtsverständnis zwischen Deutschland und China zu ausgewählten rechtspolitischen und rechtlichen Themen in Bezug auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern.
Wirkungen
Das Vorhaben setzt das ebenfalls vom BMZ beauftragte „Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation (2016–2019)“ fort. In dem Vorgängervorhaben wurden chinesischen Fach- und Führungskräften aus den Gesetzgebungsorganen Konzepte kontinentaleuropäischer Gesetzgebung vermittelt. Diese fanden unter anderem Eingang in das 2020 verabschiedete Zivilgesetzbuch, das Gesetz gegen häusliche Gewalt, das Gesetz über elektronischen Geschäftsverkehr sowie das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Weitere beratene Gesetzesvorhaben stehen vor der Verabschiedung.
Über 10.000 chinesische Richter nutzen in ihrer täglichen Arbeit das juristische Methodenwissen, das sie in den vom Vorhaben in Kooperation mit der Nationalen Richterakademie der Volksrepublik China durchgeführten Schulungen erworben haben. Diese Trainingskurse und eine begleitende achtbändige Lehrbuchreihe zur Rechtsanwendungsmethodik sind fester Bestandteil des Curriculums der Nationalen Richterakademie. Am Richteraustausch China – Deutschland haben bereits über 900 Richter aus beiden Ländern teilgenommen und dabei ein differenzierteres Bild von der Rechtslage und der beruflichen Stellung ihrer Kollegen im jeweils anderen Land erworben. Darüber hinaus hat das Programm über 500 chinesischen Verwaltungsfach- und -führungskräfte und über 900 Staatsanwältinnen und -anwälten das in Deutschland gelebte Rechtsstaatsverständnis vermittelt.

Aktivitäten

13/12/2024
Trainingskurs zur Rechtsanwendungsmethodik im Strafrecht in Peking
In der Zeit vom 9. bis 13. Dezember 2024 veranstaltete das Deutsch-Chinesische Programm [...]
09/07/2024
Fachinformationsreise der Haushaltsarbeitskommission des Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongress der VR China zum Thema Staatsverschuldung
Gemeinsam mit der Haushaltsarbeitskommission (Budget Affairs Commission, BAC) des Ständigen [...]
28/06/2024
Trainingskurs zum deutsch-chinesischen Wirtschaftsrecht
Vom 24. bis 28. Juni 2024 führte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation gemeinsam [...]
23/06/2024
Fachinformationsreise für eine Delegation der Nationalen Richterakademie Chinas nach Deutschland und Spanien zum Thema „Der Richter als Garant von Rechtsstaatlichkeit“
Für eine Delegation der Nationalen Richterakademie der VR China organisierte das [...]
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