Ziel
Das Handlungsfeld Normenanwendung zielt auf die Erhöhung der Rechtssicherheit durch eine interessengerechte, einheitliche und transparente Anwendung von Rechtsnormen durch Ministerien und Verwaltungsbehörden. Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation unterstützt daher die Aus- und Weiterbildung chinesischer Beamter und Verwaltungsangestellter in der Methodik rechtsstaatlicher Normenanwendung. Daneben wird die Vertiefung von Fachkenntnissen in ausgewählten Rechtsgebieten gefördert.
Partner
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranstaltet das Vorhaben Trainingskurse zu verwaltungsrechtlichen Themen mit dem Justizministerium der Volksrepublik China. Im Bereich des Wirtschaftsrechts kooperiert das Programm mit dem chinesischen Handelsministerium sowie der Staatlichen Marktregulierungsbehörde. Der Verbraucherschutz wird durch gemeinsame Veranstaltungen mit dem chinesischen Verbraucherschutzverband gestärkt.
Methode
Die Beratung auf fachlicher Ebene erfolgt durch Workshops, Symposien, Trainingskurse und Fachinformationsreisen. In den Veranstaltungen werden den Teilnehmern einerseits Kenntnisse und Erfahrungen aus Deutschland und Europa zu ausgewählten Rechtsthematiken, andererseits die Methoden rechtsstaatlicher Normenanwendung vorgestellt. Die Teilnehmer werden auf diese Weise befähigt, die erlernten Fachkenntnisse und Methoden in die eigene Arbeit zu integrieren und bei der Entscheidungsfindung und -begründung anzuwenden. Die vorgestellten Themenfelder erstrecken sich dabei vom Verwaltungsrecht über das Handels-, Kartell- und Markenrecht bis hin zum Verbraucher- und Datenschutzrecht. Durch die Unterstützung bei der Erarbeitung von Hilfsmitteln zur rechtsstaatlichen Normenanwendung, wie beispielsweise Musterlösungen oder Gesetzeskommentaren, wird zudem die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen gestärkt.