Ziel
Dialogplattformen und Austauschformate dienen in besonderem Maße der Verwirklichung des Ziels des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation, die Zusammenarbeit und das gegenseitige Rechtsverständnis zwischen beiden Staaten zu verbessern. Sie ermöglichen einen kontinuierlichen und unmittelbaren Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen juristischen Berufsträgern der beiden Länder, insbesondere auch zu Themen, zu denen divergierende Rechtsauffassungen bestehen. Zugleich fördern die Aktivitäten die Etablierung und den stetigen Ausbau internationaler beruflicher Netzwerke.
Partner
Das chinesische Justizministerium und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranstalten unter Mitwirkung des Bundesministeriums für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung jährlich ein Deutsch-Chinesisches Rechtssymposium. Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation unterstützt die Bundesressorts bei dessen fachlicher Vorbereitung.
Zudem unterstützt das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation fachlich und organisatorisch die Vorbereitung und Durchführung des von der Nationalen Richterakademie der Volksrepublik China, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Deutschen Richterakademie ausgerichteten, jährlichen Deutsch-Chinesischen Richterseminars.
Die Robert Bosch Stiftung finanziert den Richteraustausch China – Deutschland. Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation führt den Richteraustausch im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch. Dabei arbeitet es mit dem Obersten Volksgericht der Volksrepublik China und den Gerichten und Justizverwaltungen der beteiligten deutschen Bundesländer zusammen.
Von 2015 bis 2019 führte das Programm darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer und der Allchinesischer Rechtsanwaltskammer den Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, der ebenfalls von Robert Bosch Stiftung finanziert wurde.
Zudem unterstützt das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation fachlich und organisatorisch die Vorbereitung und Durchführung des von der Nationalen Richterakademie der Volksrepublik China, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Deutschen Richterakademie ausgerichteten, jährlichen Deutsch-Chinesischen Richterseminars.
Die Robert Bosch Stiftung finanziert den Richteraustausch China – Deutschland. Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation führt den Richteraustausch im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch. Dabei arbeitet es mit dem Obersten Volksgericht der Volksrepublik China und den Gerichten und Justizverwaltungen der beteiligten deutschen Bundesländer zusammen.
Von 2015 bis 2019 führte das Programm darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer und der Allchinesischer Rechtsanwaltskammer den Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, der ebenfalls von Robert Bosch Stiftung finanziert wurde.
Methode
Die Rechtssymposien im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs bieten eine hochrangige Dialogplattform auf Ministerebene. Das Vorhaben unterstützt sie durch fachliche Beiträge.
Zu den jährlich stattfindenden deutsch-chinesischen Richterseminaren kommen chinesische und deutsche Richter, abwechselnd in Deutschland und in China, für eine Woche zusammen und tauschen sich über praxisrelevante Themen wie beispielsweise die Öffentlichkeit und Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverfahren (2016), den Beweis im Strafverfahren (2017) und rechtliche Regelungssysteme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt (2018) aus. In den zumeist fallbezogenen Fachdiskussionen werden Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede der beiden Rechtsordnungen thematisiert und von den Teilnehmern gemeinsam durchdacht und diskutiert.
Der Richteraustausch umfasst einwöchige Fachreisen von zehnköpfigen Richterdelegationen nach Deutschland und China innerhalb etablierter Partnerschaften auf Landes- bzw. Provinzebene. Durch Fachgespräche zu ausgewählten Rechtsthemen und Besuche bei Einrichtungen der Rechtspflege im jeweiligen Gastgeberland lernen die Teilnehmer den beruflichen Alltag ihrer Kollegen im jeweils anderen Land kennen. Der Richteraustausch findet seit 2011, der Rechtsanwaltsaustausch seit 2015 mit jährlich mehreren Veranstaltungen statt.
Zu den jährlich stattfindenden deutsch-chinesischen Richterseminaren kommen chinesische und deutsche Richter, abwechselnd in Deutschland und in China, für eine Woche zusammen und tauschen sich über praxisrelevante Themen wie beispielsweise die Öffentlichkeit und Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverfahren (2016), den Beweis im Strafverfahren (2017) und rechtliche Regelungssysteme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt (2018) aus. In den zumeist fallbezogenen Fachdiskussionen werden Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede der beiden Rechtsordnungen thematisiert und von den Teilnehmern gemeinsam durchdacht und diskutiert.
Der Richteraustausch umfasst einwöchige Fachreisen von zehnköpfigen Richterdelegationen nach Deutschland und China innerhalb etablierter Partnerschaften auf Landes- bzw. Provinzebene. Durch Fachgespräche zu ausgewählten Rechtsthemen und Besuche bei Einrichtungen der Rechtspflege im jeweiligen Gastgeberland lernen die Teilnehmer den beruflichen Alltag ihrer Kollegen im jeweils anderen Land kennen. Der Richteraustausch findet seit 2011, der Rechtsanwaltsaustausch seit 2015 mit jährlich mehreren Veranstaltungen statt.