Am 19. Oktober 2017 führte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation gemeinsam mit der Chinesischen Notarvereinigung (China Public Notary Association – CNA) und der Bundesnotarkammer ein Fachsymposium in Peking durch. Gegenstand des eintägigen Symposiums waren aktuelle Themen des Notariats in China und Deutschland. In einem Workshop wurde die Rolle der Notare bei der Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen behandelt, die Bürger für den Fall abgeben, dass sie ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können. In einem weiteren Workshop diskutierten die Teilnehmer über die in der notariellen Praxis zunehmend wichtige Beurkundung erbrechtlicher Erklärungen mit Auslandsbezug. Schließlich war auch die in beiden Ländern fortschreitende Digitalisierung, die in beiden Ländern auch vor der notariellen Beurkundung nicht Halt macht, ein Diskussionsthema.
Das Symposium war sowohl auf deutscher als auch auf chinesischer Seite hochrangig besetzt. Eröffnet wurde das Symposium von Herrn Hao Chiyong, Präsident der chinesischen Notarkammer, Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, Herrn Shi Hansheng, Stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung für Rechtanwalts- und Notarwesen des chinesischen Justizministeriums sowie Herrn Oliver Auge, Landesdirektor der GIZ in China.
Frau Notarassessorin Dr. Nicola Hoischen, Hauptgeschäftsführerin der Bundesnotarkammer, und Herr Li Chenyang, Stellvertretender Geschäftsführer des Shanghai Putuo Notary Public Office, referierten über aktuelle Herausforderungen in der vorsorgenden Rechtspflege. Alternde Gesellschaften verlangen nach rechtlichen Instrumenten wie Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen. Die Notariate bieten neben der notariellen Beurkundung auch eine Beratung für die Bürgerinnen und Bürger vor der Abgabe solch weitreichender Erklärungen. Die vorsorgende Rechtspflege ist in China derzeit noch ein recht junges Instrument, jedoch steigt auch dort die Nachfrage nach notariellen Dienstleistungen in diesem Bereich stark an.
In einem weiteren Workshop trugen Dr. Jens Bormann, und Herr He Jun, Geschäftsführer des Beijing Fangyuan Notary Public Office, zu aktuellen Fragen der Beurkundung erbrechtlicher Erklärungen mit Auslandsbezug vor. In beiden Ländern sind zunehmend notarielle Beurkundungen gefragt, bei denen die Mandanten ihren ständigen Aufenthalt oder ihr Vermögen im Ausland haben. In beiden Ländern machen die Notare die Erfahrung, dass solche notariellen Beurkundungen mit Auslandsbezug immer komplexer werden.
Schließlich wurden der aktuelle Entwicklungen und Tendenzen im Bereich der Digitalisierung behandelt. Notar Justizrat Richard Bock, Vizepräsident der Bundesnotarkammer, Herr Wang Jian, Vizegeneralsekretär der chinesischen Notarkammer, und Herr Su Guoqiang, Geschäftsführer des Fujian Xiamen Lujiang Notary Public Office, hielten dazu Impulsvorträge. In beiden Ländern sind die elektronische Urkunde und die Einrichtung digitaler Archivierungsplattformen wichtige Instrumente der Digitalisierungsreform in der notariellen Arbeit.
Das deutsch-chinesische Notarsymposium setzt einen weiteren Meilenstein für eine in Zukunft noch engere und intensivere Zusammenarbeit der CNA und Bundesnotarkammer auf der Grundlage eines im Frühjahr 2016 geschlossenen Memorandums of Understanding.