Sechs deutsche und sechs chinesische Strafverteidiger nahmen vom 18. bis 22. April 2016 an einer Veranstaltung im Rahmen des Rechtsanwaltsaustauschs China-Deutschland in Peking teil. Durch ihre Vorträge beleuchteten die Teilnehmer das gesamte Strafprozessrecht und arbeiteten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtssysteme heraus. Im Fokus standen insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Strafverteidigers im Ermittlungs- und Hauptverfahren, darunter elementare Rechte wie das Kontaktrecht zum Mandanten oder das Akteneinsichtsrecht. Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bundesrechtsanwaltskammer und der chinesischen Anwaltsvereinigung ergänzten die Veranstaltungen durch Erwägungen aus der Perspektive der organisierten Anwaltschaft. Abgerundet wurde der fachliche Austausch durch gemeinsame Besuche bei dem Justizministerium, dem Obersten Volksgericht, der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, mehreren Rechtsanwaltskanzleien und einer Justizvollzugsanstalt.