Am 08. und 9. September 2016 hat das Rechtsprogramm mit der Abteilung für Verwaltungsrecht der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der VR China ein Symposium zum Thema Widerspruchsverfahren veranstaltet. Anlass für das Symposium sind die Pläne der chinesischen Regierung, das chinesische Verwaltungsrecht zu reformieren. LAC ist bei der Ausarbeitung der Reformvorschläge federführend. Das Symposium knüpfte an eine Fachinformationsreise einer Delegation der Verwaltungsrechtsabteilung der Rechtsarbeitskommission im Herbst 2015 nach Deutschland und Portugal an und diente der Klärung von Fragen, die in der Nachbereitung der Fachinformationsreise aufgekommen sind.
Zu dem zweitägigen Symposium hat das Rechtsprogramm Herrn Prof. Dr. Hendrik Lackner von der Fachhochschule Osnabrück und Herrn Dr. jur. Klaus Schönenbroicher, Ministerialrat im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, eingeladen. Themen waren insbesondere der Ablauf des Widerspruchsverfahrens, die Untätigkeitsklage, das Widerspruchsverfahren im Schul- und Hochschulrecht und die Aufgaben von Widerspruchsausschüssen. Die Diskussionen haben sich insbesondere daran entzündet, dass in Deutschland die Reformen des Verwaltungsverfahrensrechts der letzten Jahre darauf zielten, die Möglichkeit des Widerspruchs einzuschränken. Die deutschen Experten waren sich gleichwohl einig, dass eine Stärkung des Widerspruchsverfahrens der Effizienz und Fairness des Verwaltungsverfahrens dient und ein Verzicht auf das Widerspruchsverfahren nur in Betracht kommt, wenn ein gerichtlicher Verwaltungsrechtsschutz ausgebaut und etabliert ist.