Die 2016 neu begründete Partnerschaft zwischen chinesischen Provinzen und der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Richteraustausches wurde durch einen zehntägigen Besuch chinesischer Richterinnen und Richter in Deutschland vom 30. August bis 08. September 2016 vertieft. Zum Auftakt der Reise wurde die zehnköpfige Delegation bei der Robert Bosch Stiftung in Stuttgart empfangen und dort vom Leiter des Bereichs Völkerverständigung Amerika und Asien, Herrn Christian Hänel, und von der Präsidentin des Landgerichts Stuttgart als Vertreterin der baden-württembergischen Justiz herzlich begrüßt.
Von Stuttgart reiste die Delegation nach Hamburg weiter. Dort wurde sie vom Präses der Justizbehörde, Herrn Senator Dr. Till Steffen, im Rathaus willkommen geheißen. Während des Aufenthalts der chinesischen Richterinnen und Richter in Hamburg standen ein abwechslungsreiches Fachprogramm und persönliche Begegnungen mit der Hamburger Richterschaft im Vordergrund. Arbeitsrechtliche Fragen wurden beim Landesarbeitsgericht Hamburg und beim Arbeitsgericht Hamburg diskutiert. Die Delegation wohnte dort einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung bei und erlebte dabei aus eigener Anschauung Unterschiede in der Prozessführung in Deutschland und in China. Ein weiterer Schwerpunkt des Austausches zum Arbeitsrecht lag auf Berufung, Stellung und Funktion der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es folgte ein familienrechtlicher Workshop zur Rolle und zum Zusammenwirken außergerichtlicher und gerichtlicher Institutionen bei Mediation, Schlichtung und Einigung im familiengerichtlichen Verfahren. Zu diesem Problemkreis diskutierten die chinesischen Kolleginnen und Kollegen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit einem großen Kreis deutscher Fachleute, der Vertreter der Justiz und der Jugendämter, Verfahrensbeistände und Sachverständige umfasste. Auch der im Juni 2016 in China begonnene Austausch zum Strafprozessrecht wurde während des Gegenbesuchs in Hamburg weiter vertieft. Am Amtsgericht Hamburg stand der Schutz der Grundrechte des Beschuldigten im Strafprozess im Zentrum der Fachdiskussion. Der Besuch einer strafrechtlichen Verhandlung am Amtsgericht illustrierte die Umsetzung dieser Grundsätze in der gerichtlichen Praxis. In einem abschließenden Fachbesuch beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin diskutierte die chinesische Richterdelegation schließlich mit deutschen Experten die Stellung des Zeugen im Strafprozess.
Zahlreiche Begegnungen mit deutschen Richterkolleginnen und -kollegen, insbesondere auch mit den Teilnehmern des Besuchs in China im Juni 2016, am Rande des Fachprogramms vertieften die entstandenen Freundschaften. Besonders freuten sich die chinesischen Gäste über die Einladung bei einem deutschen Richterkollegen zuhause.
Mit diesem Gegenbesuch wurde ein Grundstein für die weitere Vertiefung der neuen Partnerschaft in den kommenden Jahren gelegt.