Das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der GIZ organisierte und begleitete vom 1. bis 8. Juli 2018 eine Fachinformationsreise für sechs Richterinnen und Richter sowie Dozentinnen und Dozenten des National Judges College nach Deutschland und Schweden. Die Reise diente dem Wissens- und Erfahrungsaustausch zum Thema „Schutz schwacher Verfahrensbeteiligter“.
Als Auftakttermin am 2. Juli 2018 wurde die Delegation beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin willkommen geheißen. Nach einer Vorstellung des Justizsystems in Deutschland sowie des Aufbaus und der Aufgaben des BMJV folgte ein Fachgespräch mit zwei Mitarbeitern des Ministeriums. Diese stellten der Delegation das Recht der Prozesskostenhilfe sowie Möglichkeiten des Opferschutzes in Deutschland vor. Am Nachmittag hatte die Delegation die Gelegenheit, am Kriminalgericht in Berlin-Moabit zunächst als Zuhörer drei Jugendstrafverhandlungen beizuwohnen und sodann das Gehörte mit dem Richter zu diskutieren. Anschließend wurden den Teilnehmern die rechtlichen Strukturen zum Schutz Jugendlicher in Strafverfahren vorgestellt.
Am nächsten Tag besuchte die Delegation das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach der Begrüßung und einer Führung durch das historische Gebäude des Reichsgerichtes wurden den Teilnehmern einzelne Aspekte des Schutzes des Bürgers im Verwaltungsprozess vorgestellt und anhand ausgewählter Fälle veranschaulicht. Nach dem Mittag reiste die Delegation zurück nach Berlin, um dort am Nachmittag einen Termin bei der Bundesrechtsanwaltskammer wahrzunehmen. Hier stellte ein Mitarbeiter der BRAK den Teilnehmern die besonderen Möglichkeiten der Rechtsanwaltschaft zum Schutz der Interessen besonders schutzbedürftiger Mandanten vor.
Zum Abschluss des deutschen Teils der Reise nahm die Delegation schließlich am 4. Juli einen Fachtermin bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin wahr. In dem Termin hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, mit vier Richtern und Richterinnen aus verschiedenen Fachgerichtsbarkeiten ins Gespräch zu kommen. So konnte die Delegation einen Einblick in die Besonderheiten der Zivilgerichtsbarkeit, der Strafgerichtsbarkeit, der Verwaltungs- sowie der Sozialgerichtsbarkeit bekommen und sich über Gemeinsamkeiten und Unterschiede ein Bild von dem Schutz schwacher Verfahrensbeteiligter in den Fachgerichtsbarkeiten verschaffen. Am Nachmittag reiste die Delegation dann weiter nach Stockholm.
Am 5. Juli stand zunächst ein Termin im Schwedischen Justizministerium auf der Agenda. Die Delegation erhielt hier zunächst einen Überblick über den Aufbau des Gerichts- und Justizsystems in Schweden. Am Nachmittag folgte ein Termin beim Attunda Tingsrätt (Bezirksgericht). Hier stellten drei Richterinnen und Richter des Gerichts der Delegation das System der Jugendstrafgerichtsbarkeit vor und gaben einen Einblick in das Jugendstrafrecht in Schweden.
Zum Abschluss der Reise fand am 6. Juli schließlich ein Fachgespräch am Arbeitsgericht Stockholm statt, in welchem sich die Teilnehmer mit der Präsidentin des Gerichts, Frau Hansson, über das System der Arbeitsgerichtsbarkeit austauschten. Am 7. Juli trat die Delegation schließlich die Heimreise nach Peking an.